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HEIZUNGSTECHNIK

Warnung vor CO bei luftdichtem Pelletlager

Wie bei allen Brennstoffen ist auch bei Holzpellets eine gefahrengerechte Lagerung unbedingt erforderlich. Denn bei der Lagerung in größeren Mengen haben Holzpellets eine potenziell gefährliche Eigenschaft, die für Betreiber ohne entsprechende Gefahrenhinweise und Sensibilisierung nicht offensichtlich ist:

Bei der Herstellung werden durch das Zerkleinern, Erwärmen und Trocknen des Holzes bzw. der gepressten Späne Autooxidationsprozesse bei bestimmten Holzbestandteilen in Gang gesetzt. Aus ungesättigten Fettsäuren entstehen dann Gase wie das gesundheitsschädliche Kohlenmonoxid (CO) und verschiedene Aldehyde. Noch Monate nach der Herstellung können die Holzpellets diese Gase freisetzen, hat kürzlich das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) gewarnt. Die Konzentration kann in Lagerräumen so hoch sein, dass es zu schweren Vergiftungen bei Personen kommen kann, die die Räume (ohne vorherige gründliche Lüftung) betreten.

Hohe Konzentrationen bei luftdichten Lagerstätten


Neu ist die Warnung nicht. Die Pellet-Branche, insbesondere der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband ( DEPV ), beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit der CO-Ausgasung, erst 2013 wurden die Ergebnisse eines größeren Forschungsvorhabens (Bericht von TGA Fachplaner), auf das auch das BfR zur weiteren Information verweist, veröffentlicht. Schon länger gibt es die dringende Empfehlung, Pelletlager kontinuierlich und ausreichend zu belüften, um so entstehende CO-Emissionen sowie Gerüche ins Freie abzuführen.

Die Warnung des BfR zeigt allerdings, dass weiterhin Aufklärung der Betreiber erforderlich ist und auch die Überarbeitung vorhandener Lager angezeigt sein kann: Das Bundesinstitut bezieht sich auf mehrere Fälle von zum Teil tödlichen Kohlenmonoxidvergiftungen, die bei Personen auftraten, die sich in Pelletbunkern aufgehalten hatten oder sie zu Wartungszwecken betreten wollten. Die Lagerstätten waren laut BfR „luftdicht abgeschlossen“, sodass sich extrem hohe Konzentrationen an Kohlenmonoxid in den Räumen angesammelt hatten, die von den Verunglückten nicht bemerkt wurden. Die Höhe der CO-Konzentration hängt nach bisherigen Erkenntnissen in einem Lagerraum vom Füllstand, von der Temperatur und vom Luftaustausch sowie vom Alter der Holzpellets ab.

Kontinuierliche Be- und Entlüftung


Das BfR empfiehlt: Lagerstätten für Holzpellets sollten aufgrund des inhärenten Gefahrenpotenzials durch geeignete Maßnahmen so ausgestattet sein, dass aus ihnen keine Gase in Wohn-, Arbeits- und sonstige Räume (etwa normale Kellerräume) in denen sich Menschen aufhalten, übergehen können. Solche Maßnahmen seien beispielsweise eine kontinuierliche Be- und Entlüftung der Lagerräume ins Freie und die Installation von CO-Meldern. Zum anderen sollte dafür gesorgt werden, dass schädliche Gase so weit wie möglich von Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, abgeleitet werden. Zudem sollten weitere Sicherheitsmaßnahmen, „die vor CO warnen und schützen“, ergriffen werden. Konkrete Ausführungs- und Gestaltungsempfehlungen bietet das BfR allerdings nicht an.

VDI-Richtlinie: noch kein Gründruck


Zur Gestaltung von Pellet-Lagerräumen liegt seit Januar 2014 der Entwurf der VDI-Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher – Anforderungen an das Lager sowie Herstellung und Anlieferung der Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“ ( www.vdi.de/3464 ) vor. Zudem gibt es die vom DEPV und dem Deutschen Pelletinstitut (DEPI) herausgegebene Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ (überarbeitete Neuauflage Stand 07/2014) mit dem Fokus Errichter und Betreiber von privaten Pelletlagern. Die Broschüre verweis auf folgende Grundsätze:
  • „Der Lagerraum bzw. der Aufstellraum des Fertiglagers muss gegenüber dem Wohnbereich abgedichtet sein.
  • Die Lagerraumbelüftung sollte direkt über Öffnungen ins Freie erfolgen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Öffnungen in einen seinerseits gut belüfteten Raum. […]
  • Fertiglager aus atmungsaktivem Gewebe benötigen keinen belüftenden Deckel. Hier ist allerdings für ausreichende Belüftung des Aufstellraums zu sorgen.“
In der Broschüre werden die Grundsätze für verschiedene Lagertypen und –größen konkretisiert. Sehr wichtig ist auch das gut sichtbare Anbringen von eindringlichen Sicherheitshinweisen am Lagerraum, die beispielsweise im DEPI-Shop kostenfrei angeboten werden. Bei Arbeitsstätten kann eine weitergehende Kennzeichnung erforderlich sein. Die BfR-Empfehlung einer CO-Warnmelder-Ausrüstung hat der DEPV bisher nicht in seine Lagerraumbroschüre übernommen. ■