Partikelabscheider sollen den Feinstaub in den Abgasen von Feuerstätten reduzieren und somit Mensch und Umwelt schützen. Das Deutsche BiomasseForschungsZentrum DBFZ in Leipzig hat dazu aus aktuellem Anlass (Novellierung der 1. BImSchV) im Rahmen des sogenannten Monitorings sieben verfügbare Partikelabscheider für Biomasse-Kleinfeuerungen bis 50 kW miteinander verglichen und sie gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) begutachtet.
Das Forschungszentrum arbeitete in diesem Projekt mit dem Europäischen Institut für Energieforschung (EIFER) aus Karlsruhe zusammen. Die Messungen wurden am Abscheiderprüfstand des DBFZs in Leipzig durchgeführt. Ziel der Messreihe war ein praxisnaher Test ausgewählter Abscheidesysteme unter gleichen Bedingungen sowie die Untersuchung der Auswirkungen unterschiedlicher Staubqualitäten in Bezug auf Brennstoff und Feuerung.
Für das Projekt wurde eine Kurzzeitprüfung mit realen Gasen gewählt, um der natürlichen Nutzung einer Feuerstätte möglichst nahe zu kommen. Gemessen wurden die Menge des Staubs und seine Zusammensetzung (insbesondere Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffmonoxid und Sauerstoff) bei Feuerungen mit einem Kaminofen, einem Holzpellet-Heizkessel und einem Multi-Fuel-Kessel. Als Brennstoffe kamen Buchenholzscheite, DIN-Holzpellets, Roggen-, Misch- und Strohpellets zum Einsatz.
Der elektrostatische Partikelabscheider von Schräder schnitt besonders bei holzartigen Brennstoffen gut ab: Der Abscheidegrad für Gesamtstaub lag sowohl bei Scheitholz als auch bei Holzpellets bei über 80 %. Beim Einsatz von Agrarbrennstoffen in dem Multi-Fuel-Kessel lagen die Werte bei 23 % für Strohpellets, 52 % bei Getreide und 48 % bei Mischpellets. Daraus resultierend macht das Leipziger Forschungszentrum die Aussage: „Der an einer Holzfeuerung während der quasistationären Verbrennungsphase festgestellte Abscheidegrad betrug 82 %. Der Rohgasstaubgehalt bezogen auf 11 % O2 betrug 0,042 g/Nm3.“
Damit erfüllt der Partikelabscheider die Kriterien zur Innovationsförderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für den Betreiber einer Feuerstätte bedeutet das: Jede Biomasseanlage bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW, die mit dem AL-Top von Schräder nachgerüstet wird, bringt ihm pauschal 500 Euro Förderung durch das Marktanreizprogramm (Mindestkriterium zur Förderfähigkeit: Staubabscheidung>50%). Bei neu errichteten Gebäuden ist eine Förderung ebenfalls möglich, wenn über die Biomasseanlage Prozesswärme zur Verfügung gestellt wird (siehe Infokasten). DR
Partikelabscheider AL-Top
Der elektrostatische Partikelabscheider AL-Top 350-150 von Schräder Abgastechnologie besteht aus einem zylinderförmigen Körper mit integrierter Sprüh- und Abscheideelektrode sowie einem Elektronikmodul. Die Abscheideelektrode ist als metallische Schüttung ausgeführt. Ihre Reinigung erfolgt automatisch: Wenn ein eingestellter Differenzdruck über dem Abscheider überschritten ist, wird dieser mit Wasser durchspült. Zusätzlich ist eine zeitlich gesteuerte Abreinigung einstellbar. Die elektrische Leistungsaufnahme des AL-Top liegt bei ca. 17 W. Pro Woche werden ca. 5 l Wasser zur Abreinigung benötigt. Die Installation des AL-Top erfolgt in der Abgasführung direkt im Heizraum.
Schräder Abgastechnologie
59174 Kamen
Telefon (0 23 07) 97 30 00
Auszug aus dem Marktanreizprogramm
Die Zuschussförderung von Partikelabscheidern erfolgt über die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010“ und hier Abschnitt 12 „Besondere Vorschriften für die Förderung durch Investitionszuschüsse“:
„Die folgenden Maßnahmen im Gebäudebestand oder zur Bereitstellung von Prozesswärme in neu errichteten Gebäuden […] können als Projektförderung mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden: […]
12.2.3 Innovationsförderung
Die Errichtung (auch Nachrüstung) von Anlagenteilen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung an automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW Nennwärmeleistung, sofern die Anforderungen gemäß Nummer 9.5 erfüllt sind, kann gefördert werden. Die Antragstellung ist entweder für das sekundäre Bauteil oder für eine nach Nummer 12.2.1 förderfähige Biomasseanlage [Anmerkung: das sind automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets (auch Kombinationskessel, jedoch keine (Warmluft-)Pelletöfen) oder von Holzhackschnitzeln mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 bis 100 kW] gemeinsam mit dem sekundären Bauteil zulässig. Die Förderung beträgt für jede entsprechend nachgerüstete bzw. ausgerüstete Biomasseanlage pauschal 500 Euro. […]“
Gemäß „9.5 Innovationsförderung“ sind förderfähig: „[…]
b) Anlagen zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel. Förderfähig sind:
- elektrostatische Abscheider,
- filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter, keramische Filter),
- Abscheider als Abgaswäscher, ohne Nutzungsmöglichkeit des durch Abgaskondensation erzielbaren Wärmeertrags.
Nicht förderfähig sind Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone.
Förderfähig sind nur Abscheider, deren Funktion und Wirksamkeit von einer unabhängigen fachlich anerkannten Einrichtung (z.B. TÜV, öffentliche Forschungseinrichtung) geprüft und dokumentiert wurde. Als wirksam ist ein Abscheider zu bezeichnen, der die Staubemissionen um mindestens 50 % mindert, d.h. der einen Abscheidegrad von mindestens 50 % erreicht. Die Messung zum Nachweis dieses Abscheidegrades muss bei einer Staubkonzentration im Rohgas (Rauchgas vor dem Staubabscheider) von mehr als 0,04 g/Nm3 bezogen auf einen Sauerstoffgehalt von 11 % im trockenen Abgas durchgeführt werden.“