Die neuen Tafelwerte entstammen einem Forschungsprojekt des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), das den Aktualisierungsbedarf der Honorarstruktur u.a. auf Basis eines Forschungsprojekts des Bundesbauministeriums (BMVBS) zur baufachlichen Fortschreibung der Leistungsbilder ermittelt hat.
Honorarveränderung ist vom konkreten Fall abhängig
Wie sich allerdings das Honorar für einen bestimmten Leistungsumfang gegenüber der aktuellen HOAI 2009 konkret verändert, lässt sich pauschal nicht beantworten (das BMWi-Gutachten bietet jedoch Berechnungsbeispiele). Denn neben den neuen Tafelwerten wurden auch einzelne Honorarregelungen überarbeitet und die Verordnungstexte bei bestimmten Projektkonstellationen an die jüngere Rechtsprechung angepasst.
Dazu kommt, dass es bei der Technischen Ausrüstung im HOAI-Entwurf (neu § 53ff) eine andere Gewichtung bei den Leistungsphasen gibt. Stärker betont werden jetzt die Entwurfsplanung mit 17 % statt bisher 15 %, die Ausführungsplanung mit 22 % statt bisher 18 %, die Vorbereitung der Vergabe mit 7 % statt 6 % sowie die Objektüberwachung / Bauüberwachung mit 35 % statt bisher 33 %. Reduziert wurde entgegen vieler Expertenstimmen bei der Grundlagenermittlung von 3 % auf 2 % sowie bei der Vorplanung von 11 % auf 9 %. Deutlich abgesenkt wurde die Bewertung der Genehmigungsplanung von 6 % auf 2 % und die ohnehin ungeliebte Objektbetreuung und Dokumentation sinkt im Entwurf von 3 % auf 1 %.
Insgesamt ist jedoch zu beachten, dass auch der Abschnitt mit den Grundleistungen überarbeitet und entschlackt worden ist.
Anhörung der Verbände und Kammern am 21. März 2013
Schon am 12. Juni 2009 hatte der Bundesrat bei seiner Zustimmung zur aktuellen HOAI die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb der jetzt auslaufenden Legislaturperiode die Verordnung weiter zu modernisieren. Eine entsprechende Umsetzung ist im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vorgesehen. Der Startschuss zur HOAI-Reform fiel jedoch erst im Mai 2011 (Bericht von TGA Fachplaner). Nun sind die betroffenen Verbände und Kammern aufgefordert innerhalb von nur zwei Wochen ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf abzugeben, bereits einen Tag vorher am 21. März 2013 findet eine Anhörung im BMWi statt.
Wie viel Kritik dann an Details vorgebracht wird, ist noch nicht abzusehen. Jedoch ist schon eines klar: Die berufsständischen Vertretungen der Architekten und Ingenieure werden wenig Verständnis dafür zeigen, dass sich die Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996; derzeit Anlage 1 HOAI 2009) vom Referentenentwurf zur HOAI 2013 nicht in den verbindlichen Teil aufgenommen worden sind. Begründet wurde dies im Februar 2013 mit angeblichen Bedenken der EU-Kommission gegen eine Rückführungsentscheidung der bis 2009 verbindlich geregelten Planungsleistungen. Für eine Rückführung haben sich neben den Architekten und Ingenieuren auch die Bundesländer stark gemacht.
Der Referentenentwurf des BMWi ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Die Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände und die betroffenen Verbände wurden parallel zur Ressortabstimmung beteiligt. Darum steht noch nicht fest, ob im Kabinettsbeschluss die ehemaligen Teile VI, X bis XIII HOAI 1996 wieder Planungs- oder weiterhin Beratungsleistungen sind. Letzteres könnte sogar Kalkül sein: Schwarz-Gelb hat im Bundesrat keine Mehrheit und benötigt Verhandlungsmasse, für andere zustimmungspflichtige Gesetze. Der Kabinettsbeschluss soll im April 2013 erfolgen, die letzte Plenarsitzung des Bundesrats vor der Sommerpause findet am 5. Juli 2013 statt. ■
BMWi-Referentenentwurf zur HOAI 2013
BMVBS-Gutachten zur Aktualisierung der Leistungsbilder
BMWi-Gutachten zum Aktualisierungsbedarf der Honorarstruktur
BMWi-Gutachten Anlagenband 1
BMWi-Gutachten Anlagenband 2