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DEPV

Kennwerte für Pelletheizungen

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hat seine Informationen zur Berechnung des Heizenergiebedarfs mit Kennwerten der Kesselhersteller aktualisiert und erweitert. Hintergrund: Die Berechnung des Heizenergiebedarfs von Pelletheizungen für EnEV- und KfW-Nachweise, Energieausweise, Energieberatung sowie Gebäude- und Heizungsplanung ist zwar mit DIN V 4701-10 und DIN V 18 599 auch mit Standardkennwerten möglich, eine realistische Abschätzung des Heizenergiebedarfs erfordert jedoch die Verwendung von Herstellerkennwerten. Neu ist die Liste mit Herstellerkennwerten nach DIN V 18 599, sie enthält Angaben von 132 Pelletheizungen von zwölf Herstellern mit Nennwärmeleistungen von 3,9 bis 550 kW. Die aktualisierte Liste der Herstellerkennwerte nach DIN V 4701-10 enthält Daten von 204 Pellet-Heizkesseln und wasserführenden Pellet-Kaminöfen mit Nennwärmeleistungen von 3,9 bis 550 kW. Auch das DEPV-Infoblatt zur Berechnung des Energiebedarfs von Pelletheizungen wurde aktualisiert. www.depv.de