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Raab

Zulassung für Wanddurchführung

Die Raab-Wanddurchführung hat kürzlich die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten. Sie vereinfacht die Verbindung von Feuerstätte zur Abgasanlage, wenn der Anschluss durch eine Wand aus oder mit brennbaren Bauteilen erfolgen muss. Sie reduziert den Abstand zu brennbaren Bauteilen im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise auf ein Minimum, wodurch beispielsweise ein Auswechseln in Holzständertragwerken entfallen kann. Für einen Feuerungsanschluss von beispielsweise 150 mm im Durchmesser und eine Wandstärke von 240 mm hat das Bauteil lediglich ein Außenmaß von 360 × 360 mm. Als Material werden Brandschutzbauplatten in unterschiedlichen Stärken genutzt, die für einwandige Abgasanlagenrohre mit einer 30 mm dicken, nicht brennbaren Mineralfaserdämmung ergänzt werden. Führt ein doppelwandiges Rohr mit 30 mm Dämmdicke durch das Bauteil, ist keine zusätzliche Dämmung erforderlich. Die Wanddurchführung gibt es für die Wandstärken (120, 240 und 360 mm) und alle gängigen Rohrdurchmesser.

Raab 56566 Neuwied Telefon (0 26 31) 91 30 info@raab-gruppe.de https://www.raab-gruppe.de/