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Nur Originalregler oder auch universelle Regler?

Externe Regelgeräte in HLK-Systemen

Kompakt informieren

  • Stoßen vorhandene Systemregler an ihre Grenzen oder sind defekt, kommen häufig externe (universelle) Regler zum Einsatz. Was zunächst nach einer Verkomplizierung klingt, stellt sich schnell als kostengünstige Vereinfachung heraus. Mitunter nutzen Anlagenbauer solche Regler generell für einen eigenen Standard.
  • Die oft gestellte Frage „Darf man defekte Originalregler eines Heizkessels ohne Konflikte mit einer Bauartzulassung ersetzen?“, ist schnell beantwortet: Ja, solange die sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. nach DIN EN 12 828) dadurch nicht ausgehebelt werden. Temperaturgeführt bzw. leistungsgeregelt kann der Wärmeerzeuger dann über die 0…10 V bzw. PWM-Schnittstelle seiner internen Feuerungsregelung gesteuert werden.

Externe (universelle) Regler – ob nun mit fixen Schemen vorbelegt oder frei programmierbar – werden eingesetzt, wenn vorhandene Systemregler an ihre Grenzen stoßen oder (irreparabel) defekt sind. Grenzen werden beispielsweise erreicht, wenn die Anlagenhydraulik von den üblichsten Standardschemen abweicht: mehr als ein Pufferspei-cher und / oder ein Trinkwassererwärmer, drei oder mehr Heizkreise, zusätzliche Wärmeerzeuger (Zweitkessel, Solaranlage etc.) oder eine zusätzliche Lüftungsanlage. Wenn Gebäude zusätzlich gekühlt oder klimatisiert werden, lässt sich ein koordinierter Betrieb der Anlagen(funktionen) ohne zentrale Regelgeräte kaum umsetzen.

Auch die Anforderungen an die Kommunikation mit anderen Bus-Systemen, individuelle Visualisierungen oder ein ausgereiftes Datenlogging werden immer höher und können von Systemreglern meistens nur über (teure) Zusatzmodule erfüllt werden.

Standardregler als Standard

Generell sind Unternehmen gefordert, die höchstmögliche Funktionalität bei möglichst effizienter Arbeitsweise abzuliefern. Zunehmend entscheiden sich Heizungsbauer deshalb für einen externen Standardregler, den sie in jeder neuen Anlage verwenden und bei Bedarf auch bei Anlagenerweiterungen ergänzend in Bestandsanlagen verbauen. Das hat mehrere Vorteile:

Einerseits kann man sich auf das gewohnte Bedienkonzept verlassen Abb. 1, ohne auf einen bestimmten Kesselhersteller „angewiesen“ zu sein. Andererseits bieten Hersteller von Regeltechnik, beispielsweise die Technische Alternative, sehr einfache Möglichkeiten zur Fernwartung und zum Datenlogging Abb. 2. Wenn sich der Betreiber beispielsweise über kühle Räume beschwert, kann eine „von Geisterhand“ verstellte Heizkurve oder Solltemperatur via PC oder App wieder richtig ohne großen Aufwand parametriert werden.

Wenn der Originalregler defekt ist

Ein häufiges Szenario im Bestand ist: Der Regler im 15 Jahre alten Heizkessel ist defekt, eine Reparatur nicht möglich. Die Eigentümer wollen oder können die Heizung (noch) nicht tauschen und der Heizkessel selbst ist inklusive der internen Feuerungsregelung noch in gutem Zustand. Die Feuerungsregelung bietet normalerweise über den Kontakt „externe Anforderung“ immer auch die Möglichkeit, den Heizkessel mit einem potenzialfreien Kontakt (0…10 V) oder einem PWM-Signal anzusteuern.

In diesem Fall gibt es drei Möglichkeiten: Ein baugleicher Regler ist noch verfügbar, vom Hersteller gibt es einen passenden Nachfolger, oder man tauscht ihn gegen einen Universalregler. Unabhängig vom Heizungstyp und der Marke ist ein externer Universalregler generell die kostengünstigste Möglichkeit. Allerdings existiert die Meinung, dass in diesem Fall die Bauartzulassung erlischt und somit die Stilllegung der Anlage droht.

Was sagt das Regelwerk?

Es gibt einen dichten Normendschungel für Heizungsanlagen, MSR-Technik in Heizungsanlagen und elektronische Geräte. Die im beschriebenen Fall relevanten Normen DIN EN 12 828 [1], DIN EN 303-5 [2] sowie DIN EN 12 098 [3] kümmern sich um die wesentlichen Kriterien. Sie schreiben einerseits verschiedene Grenzwerte hinsichtlich der Emissionen der Kessel vor und definieren Regelungsarten und Funktionsweisen der Regeltechnik in Heizungen.

Die sicherheitstechnischen Einrichtungen in einer geschlossenen Warmwasser-Heizungsanlage schreibt DIN EN 12 828 vor. Das sind unter anderem ein Sicherheitstemperaturbegrenzer, Sicherheitsventile, Thermometer und Temperaturregler. In Deutschland und Österreich ist zusätzlich zur CE-Kennzeichnung (die gemeinsam mit der EU-Konformitätserklärung die Einhaltung der Normen bestätigt) ein Ü-Zeichen (ÜA in Österreich) vorgeschrieben.

Hier ist allerdings anzumerken, dass ein Urteil des EuGHs aus dem Jahr 2014 (Zum Urteil: www.bit.ly/2P8kGmQ ) besagt, dass das Verlangen zusätzlicher Zulassungskriterien für den wirksamen Marktzugang zu unterlassen ist. Sprich: Ü- und ÜA-Zeichen werden über kurz oder lang hinfällig.

Unabhängig von diesem Sachverhalt unterliegt die Überprüfung der Bauteile hinsichtlich der Normen dem Hersteller selbst. Eine externe Prüfung durch Institute wie TÜV oder DIN Certco ist freiwillig und erfolgt üblicherweise auf Basis der entsprechenden Normen.

Die „Bauartzulassung“, mit der oft argumentiert wird, kann insofern nicht erlöschen, weil die Wärmeverteilregelung kein sicherheitsrelevantes Bauteil hinsichtlich der euro-päischen Normen ist. Eigene Bauartzulassun-gen sind ohnehin nur dann notwendig, wenn das Produkt (z. B. aufgrund einer innovativen Neuerung) nicht durch bestehende Normen abgedeckt wird.

Empfehlung

Beim Tausch eines defekten Reglers ist darauf zu achten, dass vor allem die sicherheitsrelevanten Einrichtungen (DIN EN 12 828) nicht ausgehebelt werden, egal ob mit Original- oder Fremdregler. Die neuen Regelgeräte müssen selbstredend ebenfalls mehreren europäischen Normen entsprechen und dies in der EU-Konformitätserklärung bescheinigen.

Bei der üblichen Verwendung in einer Heizungsanlage sollte vom externen Regler, wie z. B. dem UVR16x2, immer die Schnittstelle zur externen Anforderung des Heizkessels genutzt werden. Je nach Typ und Baujahr können die Heizkessel, aber auch Gas- und Ölthermen, BHKW und Wärmepumpen, damit schlicht Ein/Aus-Signale erhalten oder über 0…10 V bzw. PWM temperaturgeführt bzw. leistungsgeregelt betrieben werden.

Literatur

[1] DIN EN 12 828 Heizungsanlagen in Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen. Berlin: Beuth Verlag, Juli 2014

[2] DIN EN 303-5 Heizkessel – Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nennwärmeleistung bis 500 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung. Berlin: Beuth Verlag, Oktober 2012

[3] DIN EN 12 098 Energieeffizienz von Gebäuden – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen – Teil 1: Regeleinrichtungen für Warmwasserheizungen – Module M3-5, 6, 7, 8 (August 2017); Teil 5: Schalteinrichtungen zur programmierten Ein- und Ausschaltung von Heizungsanlagen – Module M3-5, 6, 7, 8 (Januar 2018). Berlin: Beuth Verlag, August 2017

DI Andreas Schneider

ist Geschäftsführer der Technische Alternative RT GmbH, 3872 Amaliendorf, Österreich, www.ta.co.at