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BEG EM 2024

34 000 Zuschusszusagen nach 100 Tagen Heizungsförderung

Marco2811 – stock.adobe.com

100 Tage nach dem Start der neuen Förde­rung zum Umstieg auf klima­freund­liche Heizungen nach dem Gebäude­energie­gesetz hat die für die Abwicklung ver­antwort­liche KfW eine positive erste Zwischen­bilanz gezogen:

„Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an“, sagte die für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin Katharina Herrmann. „Bis Ende Mai 2024 hat die KfW 34 087 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt. Fördermittel in Höhe von 507 Mio. Euro sind bereits für die Kunden reserviert.“

Rein rechnerisch ergibt sich aus den beiden Angaben ein Zuschuss von rund 14 900 Euro pro Antrag. Der Wert deutet darauf hin, dass bei vielen Anträgen die Zuschüsse zwischen 50 % und dem höchsten Satz von 70 % liegen müssen und bei den Projekten die Investitionen häufig im Bereich der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30 000 Euro (für die erste Wohneinheit) oder darüber liegen. Projektspezifisch mögliche Fördersätze sind 30, 35, 50, 55, 60, 65 und 70 %. Bis zum 27. Mai 2024 konnten zunächst nur selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen.

Schwacher Zulauf, aber steigende Dynamik

34 087 zugesagte Zuschussanträge (die Zahl bezieht sich auf 94 Kalendertage) liegt allerdings mit 362 Anträgen pro Kalendertag weit unter den Erwartungen der Heizungsbranche und der Fördermittelgeber. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr wären es nur 122 500 zugesagte Anträge, das wäre ein herber Rückschlag für die Heizungswende, zumal die tatsächliche Installation auch viele Monate später erfolgen kann und auch erst dann auf die Klimaziele einzahlen kann. Momentan hofft man in der Branche, dass die Antragszahlen im Herbst schneller steigen, sobald die Auszahlung der Zuschüsse beginnt. 

Immerhin, bis zum 13. Mai 2024 waren 23 409 Anträge gestellt worden (308 pro Kalendertag). Auch wenn die frühere Bilanzzahl mit der Abgrenzung „gestellte Anträge“ gegenüber „zugesagte Anträge“ etwas überhöht sein kann, hat sich der Zulauf in den gut zwei Wochen deutlich erhöht. Wagt man trotz der unterschiedlichen Abgrenzung eine Differenzbildung, würden sich mindestens 10 600 Förderzugsagen in 18 Tagen ergeben, was dann 588 zugesagte Anträge pro Kalendertag ergibt. Schreibt man diesen Zulauf ohne weitere Dynamik fort, wären es am 31. Dezember 2024 rund 160 000 Zuschusszusagen. Auch dieser Wert liegt deutlich unter den Erwartungen.

Ein Lichtblick: Mit dem Start der zweiten Stufe (siehe unten) am 28. Mai 2024 soll sich die Zahl der Anträge laut KfW schlagartig verdoppelt haben. Mit einem Beobachtungszeitraum von nur einer Woche muss jedoch noch abgewartet werden, ob sich das fortsetzt oder ob die Branche nur vorgearbeitet hat. 

Beim Zwischenstand zum 13. Mai 2024 entfielen rund 70 % der Anträge auf Wärmepumpen, 20 % auf Biomasse-Heizungen, 5 % auf Solarthermie-Anlagen und 5 % auf die anderen Förderoptionen. Bis zum 31. Mai hat sich die Verteilung mit rund 67 % Wärmepumpen und 22 % Biomasse-Heizungen geringfügig geändert.

Schnelles Verfahren, …

Die KfW hebt die große Zustimmung der Kunden zum schnellen und reibungslosen Online-Antragsverfahren hervor. „Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten übermitteln wir auf digitalem Wege binnen Minuten die Fördermittelzusage“, berichtet Herrmann. „Damit hat der Kunde sofortige Sicherheit über die Höhe der finanziellen Unterstützung seines Vorhabens.“

Zum 28. Mai 2024 folgte plangemäß die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Ende August 2024 soll die Förderung auch der dritten (und letzten) Antragstellergruppe zur Verfügung stehen: Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum.

… Auszahlung ab Oktober 2024

Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich.

Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.

Weitere Infos: www.kfw.de/nachhaltige-heizung

Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August 2024, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachholen. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse allerdings erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: KfW / jv

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