Zur „Differenzierten Betrachtung von Dachentwässerungssystemen für die Freispiegel- und Druckströmungsentwässerung“ leitet Prof. Bernd Rickmann von der Fachhochschule Münster an. Mit der Neufassung der DIN 1986-100 (Entwurf Ausgabe 2007) werden u.a. die Anforderungen für Dachabläufe, vorgehängte und innenliegende Dachrinnen und Notentwässerungen auf den neuesten Stand gebracht. Insbesondere bei der Entwässerung großer Dachflächen im Hallen- und Industriebau ist in der jüngsten Vergangenheit das Gefährdungspotenzial, das von einem statisch kritischen Aufstau von Regenwasser ausgeht, deutlich geworden. Jetzt werden für die Ermittlung der Berechnungsregenspende die neuesten Erkenntnisse des Deutschen Wetterdienstes berücksichtigt. Für größere Grundstücke müssen zusätzliche Überlastungs- und/oder Überflutungsnachweise für Starkregenereignisse erbracht werden.
Normen ersetzen Denken nicht
Auch Frank Schweser, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, beschäftigt sich mit dem Schutz vor der unplanmäßigen Überflutung von Entwässerungsanlagen. Er referiert zum Thema „Dachentwässerung, Risiken und Schäden vermeiden“ und macht dabei deutlich, dass gute Planung die Anforderungen von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Technik, Ästhetik und Wirtschaftlichkeit miteinander vereinen muss. Warum Planer sich nicht allein auf die Vorgaben beispielsweise der Flachdachrichtlinie zurückziehen sollten, sondern darüber hinaus mitdenken müssen, führt Schweser anhand von Beispielen aus seinem gutachterlichen Alltag drastisch vor Augen. Dabei geht es um Kaskadenentwässerung, Rückstau und Wasser im Gebäude ebenso wie um Normen als Planungshilfe. Für die Dachentwässerung wird deutlich, dass Normen angesichts der unterschiedlichen klimatischen Bedingungen lediglich das Zeug zur Richtschnur haben können.
Schaden von oben verhindern
Über „Brandschutzanforderungen und Lösungsansätze im Flachdachbereich“ informiert Bernd Prümer, Inhaber der Firma brandschutz.org. Da die Haustechnik alle baulichen Abschnitte durchdringt, kann sich ein Feuer entlang dieser Durchdringungen z.B. über Versorgungsschächte und durch das Dach ausbreiten. Der Fachplaner hat die Aufgabe, diese Ausbreitung zu verhindern. Dabei ergeben sich Anforderungen an Dächer von oben nach unten. Die Haustechnik darf die bauaufsichtliche Benennung eines Bauteils nicht negativ verändern. Da angeschlossene Rohrleitungen im Extremfall versagen, ist der Einsatz von Brandschutzkartuschen ratsam, die mittels Graphit in wenigen Minuten einen feuerwiderstandsfähigen Pfropf bilden. Ein Verschlusssystem presst dann, nachdem eine kritische Temperatur erreicht ist, einen Stahldeckel auf den Ablaufstutzen, so dass sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann.
Leistungen richtig beschreiben
Vom juristischen Standpunkt her erläutert Rechtsanwalt Dr. Hans-Michael Dimanski wie „Fußangeln bei der Planung und Ausführung nach VOB 2006“ vermieden werden können. Problemfelder stellen insbesondere die Beschreibung der Leistungen und die Gleichwertigkeit dar. Mit zehn Thesen zeigt Dimanski auf, dass es möglich ist, Konflikte zwischen Planer und Auftragnehmer zu vermeiden. Oberster Grundsatz ist dabei, dass Leistungsbeschreibungen und Vertragspläne klar, verständlich und übereinstimmend sein müssen. Unklarheiten, die erst durch eine nach der Zuschlagserteilung übergebene Ausführungsplanung auffallen, können zu Mehrvergütungs- oder Schadensersatzansprüchen des Auftragnehmers führen. Zu beachten ist auch, dass unwirksame Klauseln in Leistungsverzeichnissen keine Rechtsbindungswirkungen entfalten, sondern zu Unterlassungsklagen führen oder Schadensersatzansprüche rechtfertigen können.
Das nächste Fachsymposium zum Thema sichere Dachentwässerung ist in Stuttgart am 9. Oktober geplant. Weitere Informationen, Anmeldeunterlagen sowie eine Anfahrtsbeschreibung auf: http://www.aco-dachentwaesserung.de