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Zertifizierung von RLT-Geräten

“Effizienzlabel muss Qualitätssiegel sein“

Grundsätzlich ist eine Zertifizierung von Leistungsdaten und damit letztendlich eine Zertifizierung des Auslegungsprogramms eines Herstellers sehr sinnvoll, da der Kunde auf die Werte vertrauen muss, die der Hersteller ihm nennt. Diese Werte sind die Basis für die Betriebskosten und die Wirtschaftlichkeit von RLT-Geräten. Allerdings stellen sich gerade bei dem Eurovent-Zertifizierungsprogramm für zentrale RLT-Geräte berechtigte Zweifel an der Aussagekraft der Zertifizierung.

RLT-Geräte sind Produkte, die speziell auf den Kundenwunsch hin ausgelegt und dann individuell gefertigt werden. Ein Gerätehersteller fertigt pro Jahr tausende RLT-Geräte, bei denen jedes im Grunde ein Unikat ist. Zwar wird jedes RLT-Gerät aus einem Baukastensystem zusammengestellt, aber es ergeben sich nahezu unendlich viele Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Komponenten und der damit verbundenen gegenseitigen Beeinflussung.

Somit muss sich jeder die Frage stellen, inwieweit die Prüfung eines einzigen Baumusters in drei Jahren wirklich repräsentativ für die gesamte Baureihe eines Herstellers und der Vielzahl der verwendeten Komponenten sein kann? Wie stellt Eurovent so beispielsweise sicher, dass die Prüfung eines Baumusters mit einer Wärmerückgewinnung auf Basis eines Plattenwärmübertragers für die Leistungswahrheit eines rotierenden Wärmeübertragers stehen kann? Gleiches gilt für die Vielzahl der Ventilatorbauarten, verschiedensten Baureihen und Hersteller. Hinzu kommt, dass die Prüfung nach dem Zufallsprinzip auf einen Luftvolumenstrom von 25000 m3/h begrenzt ist, die Zertifizierung jedoch unbegrenzt gilt!

Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz

Damit stellte sich für unseren Verband zwangsläufig die Frage nach Alternativen zu dem bestehenden Eurovent-Zertifizierungsprogramm.

Exakt hier setzt nun der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. mit seinem eigenen Zertifizierungsprogramm an. Die Themen der Wirtschaftlichkeit und der Energieeffizienz sind die entscheidenden Ansatzpunkte, die es zu betrachten und zu verifizieren gilt. Dabei spielen zwei Faktoren eine wesentliche Rolle. Das ist zum einen das Thema der Elektroenergieeffizienz der Luftförderung und zum zweiten das Thema der Effizienz der Wärmerückgewinnung.

Nicht betrachtet wird im RLT-Zertifizierungsprogramm die Leistungswahrheit der weiteren Komponenten, wie Erwärmer, Kühler, Befeuchter, Filter, Schalldämpfung und -dämmung etc., da hier zwar die Funktion eines RLT-Geräts, aber nicht die Wirtschaftlichkeit im eigentlichen und wesentlichen Sinne beeinflusst wird. Eurovent prüft im Übrigen ebenfalls nicht sämtliche der eben genannten Komponenten und Leistungen, auch wenn dieser Anschein gerne erweckt wird.

Somit konzentriert sich das Zertifizierungsprogramm nach RLT011) auf die beiden entscheidenden Punkte der Effizienz der Luftförderung und der Effizienz der Wärmerückgewinnung.

Keine reine Softwareprüfung

Der dritte Zertifizierungspunkt, der die Elektroenergieeffizienz der Luftförderung und die Effizienz der Wärmerückgewinnung einschließt, ist die Überprüfung der Herstellerangaben im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung der Auslegungssoftware. Insoweit stimmt die Aussage von Andrea Voigt nicht, dass es sich bei der RLT-Zertifizierung um eine reine Softwarezertifizierung handelt. Beziehungsweise, wenn die Aussage so postuliert werden soll, wäre auch das Eurovent-Zertifizierungsprogramm eine reine Softwareprüfung.

Vielmehr wird die Auslegungssoftware des jeweiligen Herstellers auf der Basis bereits erfolgter Messungen geprüft, die durch akkreditierte Prüfberichte dokumentiert sind. Wenn diese nicht vorliegen, wird auf der Basis von aktuellen Messungen geprüft.

Alternativ kann der Hersteller den Nachweis auf einem durch den TÜV SÜD akkreditierten Prüfstand führen, der als akkreditiertes Prüfinstitut die Zertifizierung im Auftrag des Herstellerverbands durchführt.

Label nur bei geprüften Komponenten

Der Hersteller kann im RLT-Zertifizierungsprogramm außerdem nur solche Geräte kennzeichnen, die mit geprüften Komponenten hergestellt wurden. Dabei muss die Leistung jeder Komponente, von jedem Hersteller und jeder Bauart repräsentativ durch Messungen belegt werden. Werden Geräte mit nicht geprüften Komponenten hergestellt, darf keine Kennzeichnung mit dem ­Label erfolgen.

Auf Basis einer Eigenüberwachung muss der Hersteller im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen zum Kennzeichnen der Geräte nach der entsprechenden Energieeffizienzklasse eingehalten werden.

Dabei entspricht die „Klasse B“ den bisherigen Regeln der Technik, während die bessere „Klasse A“ den Stand der Technik von heute charakterisiert. Seit Januar 2009 beschreibt die neue Klasse A+ den Stand der Technik von morgen.

Pflicht zur Wärmerückgewinnung

Der weitere, bedeutende Unterschied zwischen beiden Zertifizierungssystemen liegt in der Pflicht zur Wärmerückgewinnung (WRG) bei RLT-Geräten. Hier fordert der Herstellerverband zwingend eine Wärmerückgewinnung, wenn eine WRG prinzipiell möglich ist.

Einen solchen Zwang gibt es bei Eurovent nicht. Hier können die Geräte auch ohne Wärmerückgewinnung das Top-Label A erhalten, wenn die anderen Anforderungen erfüllt sind. Aber aus Sicht unseres Verbandes kann man heute ­unmöglich Geräte mit einem „Effizienzlabel“ ­versehen, die nicht mir einer WRG ausgestattet sind.

Diese Verpflichtung zur Wärmerückgewinnung deckt sich auch mit dem Stand der Technik: ­Sowohl DIN EN 130532), als auch die VDI 3803 fordern die WRG in einer „Sollvorschrift“. Und „sollen“ bedeutet normativ „müssen“ wenn man „kann“. Hinzu kommt, dass auch die Energie­einsparverordnung EnEV 20094) die WRG verbindlich fordern wird.

Zudem vergibt Eurovent noch das Label der Klasse C „ohne weitere Anforderungen“. Ein Qualitätslabel „ohne Anforderungen“ ist aber aus unserer Sicht nicht akzeptabel, denn im Markt wird ein Effizienzlabel faktisch als Qualitätssiegel verstanden. Hier sehen wir uns als der führende Verband für Raumlufttechnische Zentralgeräte in der Verantwortung energiebewusst zu handeln und nur solche Geräte zu kennzeichnen, die einen ­Mindeststandard gewährleisten.

Wir freuen uns allerdings, dass Eurovent ­beabsichtigt, den Empfehlungen des Hersteller­verbands zu folgen und das eigene Zertifizierungsprogramm insoweit anpassen will, dass es a) keine Klassen ohne Anforderungen mehr geben soll und b) eine Erweiterung der Zertifizierung auf alle energierelevanten Komponenten geplant ist. Ein Schritt in die richtige Richtung.

Dr.-Ing. Christoph Kaup, Stellv. Vorstandsvorsitzender und Obmann für Technik im Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte

https://www.rlt-geraete.de/joomla/

1) Richtlinie RLT 01: Allgemeine Anforderungen an Raumluft­technische Geräte, Herstellerverband RLT-Geräte, 09-2007, ­Download auf: https://www.rlt-geraete.de/joomla/

2) DIN EN 13053 Lüftung von Gebäuden – Zentrale raumluft­technische Geräte – Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten, November 2007

3) VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen – Bauliche und technische Anforderungen, Oktober 2002 und VDI 3803 Blatt 1 (Entwurf) Raumlufttechnik – Bauliche und technische Anforderungen an zentrale Raumlufttechnische Anlagen (VDI-Lüftungs­regeln), Juli 2008

4) EnEV 2009: Gemeint ist die Kabinettsvorlage zur Novelle der ­Energieeinsparverordnung vom 18. April 2008, die erforderliche Bestätigung durch den Bundesrat steht noch aus.

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