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PLANUNGSBÜRO

Aufbewahrungspflichten und -fristen

Ingenieur- und Architekturbüros müssen mehrere gesetzliche Aufbewahrungspflichten und -fristen beachten. Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen sind in der Abgabenordnung (AO) und im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO hat dazu jetzt die Übersicht „Bestimmungen und Zeiträume zu den Aufbewahrungspflichten und -fristen für Bau-, Planungs- und Geschäftsunterlagen“ nach aktueller Rechtslage zusammengestellt und kostenlos als PDF-Download veröffentlicht. ■