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PLANUNGSBÜRO

Höhere Förderung für Vor-Ort-Beratung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben am 23. April in einer gemeinsamen Pressemitteilung über verbesserte Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden ab 1. Mai 2008 informiert. Die bisherigen Beratungszuschüsse von 175 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten werden auf maximal 300 Euro bzw. 360 Euro angehoben. Neu ist allerdings, dass die Zuschüsse maximal 50% betragen dürfen. In der bisherigen Richtlinie war die Zuwendung ein Festbetrag.

Ausgedehnt wurde auch der Anwendungsbereich: Gegenstand der Beratung können nun Gebäude sein, deren Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1995 erteilt worden ist (bisher 1984 für die alten Bundesländer und 1989 für die neuen Bundesländer).

Gleichzeitig verringert sich der Aufwand für die Vor-Ort-Berater: Das Antragsverfahren soll künftig ganz ohne Papier auskommen. Erweitert wurden hingegen die Mindestanforderungen für die Beratung und den Beratungsbericht: Künftig muss zwingend über Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen beraten werden. Hintergrund: Die Auswertung der Beratungsberichte hat ergeben, dass erneuerbare Wärme bei den Beratungen zu kurz kommt.

Thermografie und Stromsparberatung werden gefördert
Ganz neu im Vor-Ort-Beratungsprogramm ist die Option Stromeinsparberatung als Zusatzleistung. Sie soll in erster Linie die Beratungsempfänger über Potenziale aufklären und wird zur Hälfte, jedoch mit maximal 50 Euro gefördert. Ebenfalls neu ist die Förderung der Thermografie. Sie wird als Erweiterung der Vor-Ort-Beratung (Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen) und auch als Thermografiegutachten separat gefördert. In der Erweiterung werden bis zu vier Bilder mit jeweils 25 Euro gefördert. Das separate Thermografiegutachten wird mit bis zu 150 Euro gefördert (maximal 50%).

Die Richtlinie (Download auf www.bafa.de) ist am am 30. April 2008 im Bundesanzeiger (elektronischer Bundesanzeiger) veröffentlicht worden und gilt ab dem 1. Mai 2008. Im Mai soll dann beim weiterhin zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die ausschließlich digitale Abwicklung eingerichtet sein. Fördermittel stehen für das Vor-Ort-Beratungsprogramm nach Auskunft von Wulf Bittner, Referatsleiter für Besondere Förderaufgaben und für EU-Finanzkontrollen im BAFA genügend zur Verfügung: „Es müsste schon einen wirklich außergewöhnlichen Ansturm geben.“ Eine deutliche Steigerung der Antragszahlen sei aber erwünscht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte: „Bei der energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung.“ ToR

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