Mit der letzten HOAI-Novelle unterliegen die dahin in der Honorarordnung für Architekten und Ingeniere einer weitgehenden Vertragsfreiheit. Dadurch sind die Vertragsparteien jetzt gefordert, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Dabei ist zu beachten, dass mit diesen auch sämtliche Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit zu erwirtschaften sind. Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) hat jetzt drei Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen als Arbeitshilfe veröffentlicht.
Der erste Weg basiert auf der Ermittlung gemäß AHO-Bürokostenvergleich, der zweite Weg basiert auf dem Statusbericht 2000plus Architekten / Ingenieure und der dritte Weg zeigt die komplexe Ermittlung von bürospezifischen Mitarbeiterverrechnungssätzen auf (zu den Stundensatzrechnern). ToR
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