DIN VDE 0833-2 regelt das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen. Danach ist u. a. die Eignung automatischer Brandmelder in Abhängigkeit von Raumhöhen und Wandabständen festgelegt, um eine sichere und rechtzeitige Auslösung im Brandfall zu gewährleisten. Nach dem aktuellen Regelwerk sind für punktförmige und linienförmige Rauchmelder (Lichtschrankenprinzip) Mindestabstände von 50 cm zu Wänden und Einrichtungen einzuhalten. Lediglich Rauchansaugmelder nach DIN EN 54-20 Klasse A oder B dürfen bei Raumhöhen über 12 m ohne Vorgabe von Mindestwandabständen eingesetzt werden. Das enev-kit von Aleatec wird ausschließlich mit Rauchansaugmeldern angeboten, um im Brandfall sicher auszulösen. Zum bedarfsorientierten Lüften des Schachtes werden Sensoren für Temperatur, CO2, Luftfeuchtigkeit und eine frei einstellbare Zeitschaltuhr eingesetzt. Zwei nebeneinander liegende Fahrschächte können mit nur einem Rauchansaugmelder überwacht werden. Die Verkabelung ist steckbar ausgeführt, sämtliche Einstellungen zur Inbetriebnahme werden laut Anbieter bereits im Werk vorgenommen. Das System zur Rauchableitung aus Fahrschächten von Aufzügen im Inneren von Gebäuden besteht aus geregelten Bauprodukten nach DIN EN 12 101-2 und DIN EN 54-20 und benötigt nach Unternehmensangaben aufgrund der Zertifizierung nach harmonisierten EU-Normen keine weiteren Zulassungen.
Aleatec
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