Bislang wurden ca. 95 % aller Brandabschottungen für Mischinstallationen aufgrund des Verwendungsnachweises „Prüfzeugnis“ oder „Gutachterliche Stellungnahme“ installiert. Nach Vorgabe des DIBt dürfen ab 2013 für Mischinstallationen (Fallrohr aus Guss, Anschlussleitung aus Kunststoff) aber nur noch geprüfte Systeme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) eingesetzt werden. Dafür bietet Doyma mit Curaflam Konfix Pro ab Anfang 2013 ein geprüftes Brandschutzsystem zur Abschottung von Mischinstallationen auf dem Konfix-Verbinder an. Dazu wird die Gussrohrleitung im Deckendurchbruch vermörtelt. Zum Schallschutz darf ein bis zu 5 mm dicker PE-Schallschutzstreifen verwendet werden. Anschließend wird Curaflam Konfix Pro auf dem Konfix-Verbinder befestigt und mit einer Spannschelle am Gussabzweig/-formteil fixiert; im Brandfall verschließt die Abschottung den Materialübergang. Die im Gebäude vorhandene Gussrohrleitung muss mit einer mindestens 9,5 mm starken, einlagigen Gipskartonbauplatte verkleidet werden. Gussrohrleitungen können bis zur Dimension DN 150 im Fallstrang und am Abzweig/Formteil bis DN 100 abgeschottet werden. Als weiterführende Abwasserleitung können alle Standard-Kunststoffrohre und schalldämmende Abwasserrohrsysteme mit einem Durchmesser bis zu 110 mm angeschlossen werden. Auch Sonderrohre, wie Polokal NG und 3S, Wavin Sitech, Geberit Silent PP und andere Fabrikate, dürfen verwendet werden.
Doyma
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