Das „Düker Brandschutzsystem DBS“ mit der allgemeinen Bauartgenehmigung aBG Z-19.53-2277 ermöglicht es, die typische Mischinstallation aus Gussrohren in der Fallleitung und Kunststoffrohren aus PP in der Anbindeleitung ohne spezielles Brandschutzelement zu bauen – praktisch so wie früher. Vorteile sind die Kosten- und Zeiteinsparung durch Verzicht auf spezielle Bauteile sowie die geringe Fehleranfälligkeit. Die wichtigsten Bedingungen sind ein Fallrohr aus Gusseisen bis DN 150, eine mit Konfix-Verbinder am Gussabzweig angeschlossene Anbindeleitung aus Kunststoffrohr PP DN 50 bis DN 100 oder eine Anbindeleitung aus Gusseisen und die Installation hinter einer Vorwand (mind. 12,5 mm Gipskarton). Der Spalt zwischen Gussrohr und Decke wird mit Mineralwolle (mind. 20 mm Klimarock in Deckenstärke) und Mörtel verschlossen. Der Abzweig mit Kunststoffrohranschluss muss „bodennah“ montiert sein, d. h. der Abstand zur darüber liegenden Decke muss mindestens 1950 mm betragen. Bis zur Fallrohrnennweite DN 100 können beliebig viele solcher Abzweige bis zur erlaubten Höhe angeordnet werden; in DN 125 und DN 150 nur ein Abzweig. Die Installation ist in Verbindung mit Viega-Vorwandelementen möglich. Als weitere Rohrleitungen (Versorgung) sind alle nichtbrennbaren Rohrleitungssysteme gemäß Viega abP P-2400/003/15-MPA BS, durchgängig nichtbrennbar gedämmt zulässig, wobei die erste Leitung mindestens 100 mm Abstand zur Gussrohrleitung haben muss (gemessen zwischen den Rohren).
Düker
97753 Karlstadt
Telefon (0 93 53) 79 10