Wenn mehrere Anschlussleitungen in gleicher Höhe in einen Fallstrang münden, gilt der Grundsatz, dass Fremdeinspülungen zu vermeiden sind. Laut DIN 1986-100, Abschnitt 6.2.1, Stand Mai 2008, sind vor allem für die Fäkalabwässer von WCs Vorkehrungen zu treffen, damit sie nicht in eine gegenüberliegende Grauwasser führende Anschlussleitung eingespült werden. Die Vorkehrungen bestehen nach bisherigem Stand der Normung entweder darin, zwischen den beiden Anschluss-leitungen einen spitzen Winkel bis max. 90° oder bei gegenüberliegenden Leitungen einen Höhen-unterschied von mindestens 200 mm zwischen den beiden Rohrsohlen einzuhalten. Durch Ver-suche wurde jedoch inzwischen festgestellt, dass die Gefahr der Fremdeinspülung überschätzt wurde. Wie bisher schon beim gegenüberliegenden Anschluss von zwei WCs, dürfen 88°-Doppelabzweige mit der Aktualisierung der DIN 1986-100, die Ende 2015 als konsolidierte Ausgabe inklusive der Änderungen A1 und A2 erscheinen wird, jetzt auch beim gegenüberliegenden Anschluss von WC (fäkalhaltiges Abwasser) und beispielsweise Badewanne (fäkalfreies Abwasser) verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der Doppelabzweig beidseitig die gleiche Nennweite und einen 45°-Einlaufwinkel bzw. Innradius aufweist, wie es bei Düker SML-Doppelabzweigen der Fall ist.
Düker
97753 Karlstadt
Telefon (0 93 53) 79 10