Das Alarmierungsmodul für Hörgeschädigte Ei170RF und der Funk-Rauchwarnmelder Ei650RF von Ei Electronics sind in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufgenommen worden. Für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen wird der Antrag auf Kostenübernahme damit wesentlich einfacher. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 18. Juni 2014, nach dem die Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Gehörlose übernehmen müssen. Das Alarmierungsmodul Ei170RF wird über eine Steckdose ans Stromnetz angeschlossen und verfügt über eine Notstromversorgung durch einen wiederaufladbaren Akkupack. Bei einem Wohnungsbrand werden die Bewohner durch eine intensitätsstarke Blitzleuchte und ein Vibrationskissen gewarnt. Die Vernetzung mit dem Rauchwarnmelder erfolgt per Funk.
Ei Electronics
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