Lichtkuppeln und Lichtbänder können im Brandschutzkonzept eines Gebäudes als Wärmeabzüge berücksichtigt werden, ihre transparenten Oberflächen dürfen dann nicht verändert werden. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) hat deshalb einen einheitlichen Aufkleber entwickelt, der vorsorglich auf allen als Wärmeabzug vorgesehenen Lichtkuppeln und Lichtbändern als Warnhinweis angebracht werden kann. Wärmeabzüge geben im Brandfall ab einer bestimmten Wärmeeinwirkung selbstständig Öffnungen frei, welche die Brandhitze nach außen leiten und damit das weitere Aufheizen tragender oder trennender Bauteile verhindern. So bestehen die transparenten Flächen von Lichtkuppeln und Lichtbändern meist aus thermoplastischen Kunststoffen, deren Schmelztemperatur unter 300 °C liegt. Das nachträgliche Verändern der Oberfläche des Materials – beispielsweise durch Bekleben, Beschichten, Lackieren oder Überlaminieren – kann die Materialeigenschaften bzw. die Schmelztemperatur verändern und so zu einem Funktionsverlust führen. Zudem würden die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonstigen Klassifizierungen der Dachoberlichter, die durch eine vorherige Materialprüfung erlangt wurden, ihre Gültigkeit verlieren. Der 10,2 × 4,3 cm große Aufkleber „Achtung – Wärmeabzug!“ warnt Gebäudebetreiber und Handwerker davor, als Wärmeabzug ausgestattete Dachoberlichter zu verändern und deren Schutzfunktion im Brandfall zu reduzieren.
FVLR
32758 Detmold
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