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FVLR

Winkelschilder für RWA-Anlagen

Gebäudebetreiber sind verpflichtet, Bedienstellen zur manuellen Auslösung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gut sichtbar zu markieren. Die Richtlinie 07 „Positionierung von Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)“ des FVLR-Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz gibt in Abschnitt 5.1 „Beschilderung“ zudem vor, dass in bestimmten Fällen Bedienstellen mit einem zusätzlichen Winkelschild zu kennzeichnen sind. Sie sind bei unterputzinstallierten Bedienstellen erforderlich, die nicht mindestens 30 mm über die Oberfläche des fertigen Putzes der Wand hervorstehen, sowie bei Gebäuden mit mehr als zwei Fluchttüren oder zwei Zugangstüren an einer Gebäudeseite, die jeweils von außen zugänglich sind. Mit dem Winkelschild „Bedienstelle für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung“, das vom FVLR bezogen werden kann, werden RWA-Auslösestationen gemäß DIN 18232-2 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet. Das Schild ist beidseitig mit dem Hinweis „Bedienstelle für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung“ (Symbol nach DIN 14034 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen) versehen. Außerdem ist beim FVLR das neue Winkelschild „Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung“ erhältlich, das mit einem Symbol nach DIN 14034-6 und einem Schriftzug auf vorhandene Rauchabzüge hinweist. Die Winkelschilder bestehen aus Kunststoff und sind in Anlehnung an DIN 4066 (Hinweisschilder für die Feuerwehr) ausgeführt.

FVLR

32758 Detmold

Telefon (0 52 31) 30 95 90

info@fvlr.de

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