Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Anforderungen an Anwendbarkeitsnachweise für feuerwiderstandsfähige Installationsschächte erhöht und fordert nun allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) anstelle der bisher gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (AbP). Die neuen Geberit Quattro AbZ I30 (Z-19.30-2206) und I90 (Z-19.30-2207) ermöglichen die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen – auch bei der Verwendung vorgefertigter Installationsschächte. Bei dem Komplettsystem für die Erstellung von Sanitärinstallationen bis zur fliesenfertigen Oberfläche ist geprüfter Brand- und Schallschutz inklusive. So muss der Installateur nur eine Übereinstimmungserklärung für das komplette System abgeben. Auf zusätzliche klassifizierte Rohr- und Kabelabschottungen (R90 und S90) kann verzichtet werden. Lüftungsleitungen werden hinter einem einfachen Trennsteg aus der einlagigen Systembeplankung separat geführt. Verzüge von Geberit-Medienleitungen in und unter der Rohrdecke sowie durch feuerwiderstandsfähige Wände und Durchführungen durch Sonderdecken sind mitgeprüft und zugelassen.
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