Der gemäß DIN EN 179 vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen geprüfte GfS Einhand-Türwächter wird unterhalb der Türklinke montiert und sichert diese gegen Missbrauch und unbefugte Benutzung. Im Notfall kann die Türklinke mit einem Öffnungsvorgang (Einhandbedienung) heruntergedrückt und die Tür geöffnet werden. Hierbei verschiebt sich der Türwächter senkrecht nach unten. Der Fluchtweg wird frei. Parallel ertönt Alarm. Obwohl der klassische Fluchtweg aus einem Gebäude heraus ins Freie führt, gibt es immer wieder Anforderungen, Türwächter in Außenbereichen einzusetzen. Für diese Anwendung bietet GfS eine spritz- und strahlwassergeschützte Umrüstung (Schutzart IP45) der GfS Einhand-Türwächter an. Nach Herstellerangaben ist die Notausgangssicherung auch für Einsatzorte und Umgebungen mit hoher Luftfeuchtigkeit, z. B. Hallenbäder oder Saunabereiche, geeignet.
GfS
21079 Hamburg
Telefon (0 40) 79 01 95 16