Seit der EnEV 2014 unterliegen Räume über 6 m2 der Einzelraum-Regelpflicht – sie müssen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung / Begrenzung der Wärmezufuhr ausgestattet sein. Diese Pflicht gilt auch für Dielen, Flure oder Abstellräume, in denen der Fußbodenheizungsverteiler installiert ist und durch die die Verbindungen zu den Wohnbereichen laufen. Denn ohne Gegenmaßnahmen temperieren bereits diese Durchleitungen einen Nebenraum erheblich. Die Wärmeabgabe der Rohrbündel muss deshalb durch eine Dämmung begrenzt werden und bei Bedarf muss die freie Belegungsfläche noch ausreichen, um einen regelbaren Heizkreis aufnehmen zu können. Eine übliche Rohrdämmung tut sich mit dieser Aufgabe aus Platzgründen schwer. Die einfache Lösung ist, die Zuleitungsrohre so eng zu verziehen und mit einer Wärmerückstrahlfolie zu dämmen, dass für den regelbaren Heizkreis noch genügend Platz und Restleistung bleibt. Die Wärmerückstrahlfolie von Kreilac gestattet diese Alternative, ist nur wenige Millimeter dick und besteht aus einer Luftpolsterschicht und einem die Wärmestrahlung reflektierenden Aluminiumbelag der Folie. Komplettiert wird die Dämmung mit einer Leichtbetonschüttung.
Kreilac
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