Mit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2017 für Energiekabel, Steuer- und Kontrollkabel sowie Kommunikationskabel, die für eine dauerhafte Verwendung in Bauwerken wie Gebäuden oder Tunneln vorgesehen sind, müssen diese gemäß hEN 50 575 produziert bzw. bewertet und mit einem CE-Kennzeichen gemäß der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 versehen sein. Zusätzlich ist auf der Basis von durchgeführten Prüfungen und Klassifizierungen bei einem akkreditierten und notifizierten Prüfinstitut eine sogenannte Leistungserklärung zu erstellen. Wesentlicher Bestandteil der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung ist die Angabe der Brandklasse. Leoni bietet ein breites Sortiment an Brandschutzkabeln mit reduzierter Flammausbreitung und Wärmeentwicklung bei gleichzeitig geringer Freisetzung von ätzenden Gasen und Rauch gemäß Bauproduktenverordnung an. Das Sortiment umfasst Energiekabel der Marke Betaflam, Kommunikationskabel der Marken MegaLine, GigaLine und FiberConnect und Buskabel der Marke FieldLink. Die Leistungserklärungen sind unter www.leoni.com/de/baupvo einsehbar.
Leoni
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