Immer mehr Hausbesitzer und Bauherren denken über den Einbau eines Kaminofens nach. Nicht immer befindet sich jedoch der dazu benötigte Schornstein an der Stelle, wo der Ofen installiert werden soll. Oft muss der Anschluss durch eine Wand erfolgen. In diesem Zusammenhang ist, besonders bei der Nachrüstung in Altbauten oder bei Gebäuden in Holzständerbauweise, der vorgeschriebene Abstand zu brennbaren Bauteilen einzuhalten. Größtmögliche Sicherheit bietet in diesem Fall die Wand- und Decken- und Dachdurchführung von Schräder. Mit den vorgefertigten Durchführungen können Wanddurchbrüche für Schornsteine wesentlich kleiner ausfallen als bei herkömmlicher Bauweise – Der normalerweise vorgeschriebene Abstand von 200 mm zu brennbaren Materialien lässt sich bei der Wand- und Decken- und Dachdurchführung eliminieren. Die Durchführungen sind vom DIBt bauaufsichtlich zugelassen (abZ: Z-7.4-3408).
Schräder Abgastechnologie
59174 Kamen
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