Dipl.-Ing. (FH) Maximilian Steck, Prüfsachverständiger aus Bad Wiessee, hat die TGA-Redaktion auf einen Fehler in der Produktmeldung „Höte – Entlüftungssteuerung für Tiefgaragen“ in TGA 08-2011, Seite 30 hingewiesen: „Nach dem Landesbaurecht in Bayern in Verbindung mit der SPrüfV (Sicherheitsanlagenprüfverordnung) und der PrüfVBau (Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen) dürfen unter anderem mechanische Entlüftungsanlagen in Mittel- und Großgaragen ausschließlich nur durch zugelassene Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen mit der Fachbereichsqualifikation ‚Lüftungsanlagen‘ geprüft und bei Mangelfreiheit bescheinigt werden. Öffentlich bestellte Sachverständige dürfen diese Tätigkeit nur [und nicht generell wie in der Produktmeldung dargestellt] ausführen, wenn sie zusätzlich zu ihrer Qualifikation auch noch zugelassener Prüfsachverständiger sind.“ Wir bitten die TGA-Leser um Beachtung.