Öffnungen zur Luftüberströmung in feuerwiderstandsfähigen inneren Wänden oder Decken stellen im Brandfall immer ein Risiko dar. Aus diesem Grund sind für derartige Öffnungen Überströmklappen vorgeschrieben, die bei Bränden automatisch schließen. Die notwendigen Öffnungen werden mit der Lüftungsplanung oder im Zusammenhang mit dem Brandschutzkonzept durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt. Für den Verschluss dieser Öffnungen musste bis heute eine Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Trox bietet jetzt eine Systemlösung ohne die aufwendige Zustimmung im Einzelfall an: Eine zugelassene Überströmklappe als Kombination aus der Brandschutzklappe FK-K90 mit beidseitig angebrachten Abschlussgittern und der Rauchauslöseeinrichtung RM-O-3-D. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-6.50-2031 genehmigt diese Überströmklappe als „Feuerwiderstandsfähigen Abschluss Typ FK besonderer Bauart und Verwendung“. Die Überströmklappen sind mit Breiten von 200 bis 1500 mm und Höhen von 200 bis 800 mm erhältlich.
Trox
47504 Neukirchen-Vluyn
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