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Winkhaus

Terminal für geistigen Verschluss

Winkhaus hat sein blueSmart-Programm um ein Touch Terminal als zweite Abfrageeinrichtung erweitert. Insbesondere in Sicherheitsbereichen ist der sogenannte „geistige Verschluss“ durch einen persönlichen Code Bedingung, weil er eine wirkungsvolle zweite Schutzebene bietet. Mit blueSmart lässt sich nun beispielsweise einrichten, dass Träger eines blueSmart-Schlüssels nur mit einer zusätzlichen Code-Eingabe Zugang erhalten. Sollte einem zutrittsberechtigten Schlüsselträger der Schlüssel entwendet werden, kann sich der unberechtigte Schlüsselbesitzer in diesem Fall keinen Zugang zum Gebäude verschaffen. Der Installationsaufwand für die zusätzliche Schutzebene ist gering: Das Touch Terminal wird lediglich mit einem Aufbuchleser verbunden. Dieser verfügt über eine Öffnung, in die der Nutzer wie gewohnt seinen blueSmart-Schlüssel zur Aufbuchung einer Berechtigung hineinsteckt. Erkennt die blueSmart-Verwaltungssoftware, dass der Nutzer nur durch die zusätzliche Eingabe eines PIN-Codes zugangsberechtigt ist, erfolgt die Aufbuchung der Zutrittsberechtigung erst nach Eingabe des wahlweise 4- oder 6-stelligen Zutrittscodes über das Touch Terminal.

Winkhaus

48291 Telgte

Telefon (0 25 04) 92 10

info@winkhaus.de

www.winkhaus.de

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