Für das Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N von Zapp-Zimmermann wurde mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) / allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.15-1182 die Verwendbarkeit erweitert. Nun kann das System für die Abschottung von brennbaren Kunststoffrohren mit einem Durchmesser von maximal 160 mm sowie von mit Foamglas isolierten nicht brennbaren Rohren bis zu einem Außendurchmesser von 108 mm, von Elektroinstallationsrohren bis zu einem Außendurchmesser von 63 mm sowie Bündel bis zu einem Außendurchmesser von 100 mm und von Hochfrequenzkoaxialkabeln bis zu einer Größe von 2¼“ der Hersteller RFS und CommScope eingesetzt werden. Zugelassen ist nun auch die kombinierte Verarbeitung des Systems mit dem Brandschutzschaum ZZ 330 (ZZ-Brandschutzschaum 2K NE). Brennbare Rohre aus PE bzw. PVC bis zu einem Außendurchmesser von 110 mm können ohne zusätzliche Manschette abgeschottet werden. Bei einem Außendurchmesser zwischen 110 und 160 mm wird das System durch den Einsatz einer ZZ-Manschette ergänzt. Die abZ / aBG gilt für Abschottungen in Massivwänden und -decken, leichten Trennwänden, Wänden aus Gips-Wandbauplatten und Priowall-Wandkonstruktionen.
Zapp-Zimmermann
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