Mit der erweiterten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ; Z-19.15-2158) können die ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N von Zapp-Zimmermann in Massivwänden und -decken sowie in leichten Trennwänden nun längs und auch quer eingebaut werden. So sind S90-Kombiabschottungen mit Schottdicken von 170 und 120 mm mit denselben Steinen zu erstellen. Neu geprüft und zugelassen wurden auch zahlreiche Belegungskombinationen und Leitungsarten, die mit dem „Kombischott ZZ-Steine 170 BDS-N“ abgeschottet werden können. In der letzten Lage einzubringende Brandschutzsteine können durch den ZZ-Brandschutzschaum 2K NE ersetzt werden. Der Einsatz der ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N in einer Schottdicke von 120 mm ist z. B. bei der Abschottung von Kunststoffrohren bis 110 mm und nicht brennbaren Rohren bis 168 mm möglich. Zudem sind neben 22 mm großen Elektrokabeln auch Abschottungen von Leerrohren zum Einblasen von Glasfaserkabeln (Speed-Pipes) bei einem Bündeldurchmesser bis 80 mm im Quereinbau zulässig. Bei größeren Kabeln muss zusätzlich der ZZ-Kabelwickel BDS-N angebracht werden. Geeignet sind die ZZ-Brandschutzsteine 170 BDS-N durch die erweiterte Zulassung auch für die Abschottung vorisolierter Kupferrohre mit PE-Dämmung für die Kälte- und Klimatechnik sowie von mit PUR-Dämmung vorisolierten Kupferrohren für Solar-, Heizungs- und Warmwasserinstallationen. Auch nichtbrennbare Rohre mit einem Außendurchmesser bis 108 mm und einer Rohrisolierung aus Foamglas können abgeschottet werden.
Zapp-Zimmermann
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