Speziell im Bestand werden Verarbeiter häufig mit der Situation von überbelegten Wand- bzw. Deckendurchführungen konfrontiert, die eine zulassungsgerechte Abschottung unmöglich machen. Zugelassen ist eine Belegung auf maximal 60 % der Öffnungsgröße. Liegt eine Überbelegung vor, muss mit einem Vorschott gearbeitet werden. Hierfür bietet Zapp-Zimmermann mit der ZZ-Platte BDS-N auf Basis der neuen gutachterlichen Stellungnahme 3503/136/10 der MPA Braunschweig eine sehr praktikable Lösung. Sämtliche Einbauvarianten der S90-Kombiabschottung sowie detaillierte Hinweise zu ihrer sachgerechten Verarbeitung finden sich im Zapp-Zimmermann-Gesamtkatalog. Dieser kann ebenso wie die neue gutachterliche Stellungnahme zu den Vorschott-Konstruktionen inklusive weiterer Konstruktionsdetails über info@z-z.de angefordert werden.
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