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ZLT

L90-Lüftungsgeräte

Bei der Aufstellung von Ventilatoren und Luftbehandlungseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind laut Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) eigene Lüftungszentralen oder der Einbau innerhalb von Lüftungsleitungen L90 vorgeschrieben, wenn angeschlossene Leitungen andere Brandabschnitte durchqueren. Häufig ist die Ausbildung einer Lüfterzentrale aber nicht möglich oder nicht erwünscht. Für diesen Anwendungsfall gab es bislang keinen bauaufsichtlichen Nachweis, dass beim Einbau von Ventilatoren oder Luftbehandlungseinrichtungen in Lüftungs-leitungen der Klassifizierung L90 die Feuerwiderstandsdauer erhalten bleibt. Vielfach sind die Montagebedingungen bei der nachträglichen brandschutztechnischen Verkleidung so ungünstig, dass die Feuer­widerstandsfähigkeit negativ beeinflusst wird. Die Entscheidung, ob der Einbau brandschutztechnisch korrekt ist, wird letztlich dem abnehmenden Sachverständigen übertragen. Diese Lücke schließt die Geräteserie Ventidrive L90 von ZLT, sodass ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für lüftungstechnische Einbauten innerhalb von L90-Lüftungsleitungen vorliegt. Durch das allgemeine bauaufsichtliche Prüf-zeugnis (P-MPA-E-04-026) sind Radialventilatoren, Axialventilatoren und Küchenabluftventilatoren geregelt. Weitere Luftbehandlungs- und Regel­einrichtungen wie Filter, Lufterhitzer, Schalldämpfer, Regel- und Verschlussklappen sind ebenfalls Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises. Die Ventidrive-L90-Geräte werden als komplette Bauteile geliefert, sodass nachträgliche Arbeiten an der brandschutztechnischen Ummantelung nicht mehr notwendig sind. Die lüftungstechnischen Anschlüsse stellt der Anlagenerrichter am Objekt her, während alle elektrischen Anschlüsse, Rohranschlüsse sowie Kühlluftanschlüsse werkseitig vorbereitet sind.

ZLT Lüftungs- und Brandschutztechnik

09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Telefon (03 72 98) 3 03 80

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