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Ingenieurversicherung

Onlinerechner für Teilgrundphasen

Die Ingenieurversicherung hat ihre Onlinerechner zur Berechnung der Teilgrundphasen nach § 35 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sowie § 56 HOAI Technische Ausrüstung nun auf Dauer freigeschaltet. Ein Unterschied zu anderen im Netz verfügbaren HOAI-Schnellrechnern ist, dass den konkreten Leistungsphasen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) unterschiedliche Werte zugeordnet werden können. Die Berechnung von Teilgrundphasen anhand von Bewertungstabellen (früher: Steinfort; heute: Siemon, Vygen, Korbion, etc.) ist im Regelfall nicht für die Standardabrechnung vorgesehen. Die HOAI hat keinen Werkvertrags- sondern einen Preisrechtscharakter und die kleinste, rechnerische Einheit ist nach wie vor die Leistungsphase. Diese in Teilgrundphasen aufzugliedern erfolgt nur dann, wenn das Honorar in besonderen Fällen gemäß § 8 HOAI zu berechnen ist. Eine Heranziehung von Teilleistungstabellen kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen werden; in der Praxis geschieht dies vorrangig bei Planänderungen, bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder wenn der Ingenieurvertrag innerhalb der Leistungserbringung gekündigt wird. www.ingenieurversicherung.de