Der Verbreitung des Passivhaus-Standards trägt die neue Auflage des Passivhaus Projektierungs-Pakets (PHPP 7) vom Passivhaus Institut durch eine internationale und in jedem Klima anwendbare Passivhaus-Definition Rechnung. Gleichzeitig sind Änderungen an den Passivhaus- und EnerPHit-Zertifizierungskriterien in Kraft getreten. PHPP 7 enthält ein überarbeitetes Nachweis-Blatt mit den neuen Anforderungen für die EnerPHit-Zertifizierung (Altbaumodernisierung). Für warme Klimazonen wurde die Anforderung an den Kühlbedarf (inklusive Entfeuchtung) regionsspezifisch festgelegt. Für Regionen, in denen vor allem geheizt, aber kaum gekühlt werden muss, ändert sich nichts. Die bekannten Passivhaus-Grenzwerte von 15 kWh/(m2 a) für den Heizwärmebedarf oder 10 W/m2 für die Heizlast gelten unverändert. Bei der Überarbeitung wurden einige Verbesserungen umgesetzt, unter anderem im Eingabebereich für Fenster, Fassaden oder Lüftungsanlagen. Der Nachweis von Passivhäusern als „Effizienzhaus 55“ und „Effizienzhaus 40“ des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient Bauen“ ist mithilfe des im PHPP 7 enthaltenen KfW-Nachweistools möglich. https://passiv.de/