Die KfW hat das Förderprogramm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) mit einem Antragsstopp belegt. Die Fördermittel sind ausgeschöpft.
Die KfW hat schon wieder einen Antragsstopp für das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) mitgeteilt. Es ist erneut kein Geld vorhanden.
BMWK, BMWSB und BMF haben sich beim BEG-Förderstopp geeinigt: Alle der rund 24 000 förderfähigen Altanträge bis zum Antragsstopp sollen genehmigt werden.
Der Stopp der KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) könnte teils existenzielle Auswirkungen für Energieberater haben.
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist am 24.01.2022 vorläufig gestoppt worden.
Die KfW hat am 03.01.2022 einen Antragsstopp für das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) mitgeteilt. Es ist zurzeit kein Geld vorhanden.
Die KfW hat im Programm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ aufgrund aufgebrauchter Fördermittel einen Antragsstopp mitgeteilt.
Wie schon in den letzten Jahren gibt es beim KfW-Förderprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) einen vorzeitigen Antragsstopp.
Seit dem 05.01.2021 können private Eigentümer und Mieter wieder Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW beantragen.
Im KfW-Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) ist keine Antragstellung mehr möglich: Die Bundesmittel für das Programm sind erschöpft.
Die Steuereinnahmen sprudeln – Berlin hält das trotzdem nicht davon ab, das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ vorerst auf Eis zu legen. Die „Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht“, musste die KfW am 2. Oktober 2019 verkünden. Nicht zum ersten Mal.
Die für 2017 bewilligten Mittel für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ sind ausgeschöpft. Seit dem 09.08.2017 kann die KfW keine Bewilligungen mehr erteilen. Laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks war eine Aufstockung der Mittel für dieses Jahr mit der Union nicht zu vereinbaren.