In einem Thesenpapier zeigt das Fraunhofer CINES den Nutzen von Wärmepumpen, Balkonsolaranlagen und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung auf.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie informiert mit dem Steckersolar-Änderungsmonitor über Neues zu Balkonkraftwerken.
Am 16. Mai 2024 ist das sogenannte „Solarpaket I“ in Kraft getreten. Es vereinfacht unter anderem die vorgeschriebene Anmeldung von Steckersolargeräten.
Das Solarpaket I erleichtert den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarstrom. Der ZVEH mahnt eine weitere Entbürokratisierung an.
Der 2. Entwurf einer Produktnorm für Balkonkraftwerke enthält eine Leistungsbegrenzung von 800 W und Schutzmaßnahmen beim Anschluss mit Haushaltsstecker.
Im Test der Stiftung Warentest war nur eins von acht getesteten Balkonkraftwerken gut. Die Hälfte schnitt im Test mit ausreichend oder mangelhaft ab.
Zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung wird modernisiert.
Der Photovoltaik-Zubau lag im Jahr 2023 leistungsbezogen rund 85 % über dem Vorjahr. Die Solarwirtschaft erwartet für 2024 eine anhaltend hohe Nachfrage.
Der Photovoltaik-Boom führt 2023 zu einem Rekordwachstum. Bis August sind schon über 700 000 neue PV-Anlagen mit ca. 9,2 GWp in Betrieb gegangen.
Eine Umfrage zeigt: Ein Großteil der Verbraucher möchte trotz quälender Diskussion um die GEG-Novelle weiterhin einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll Hürden für den Anschluss von Steckersolargeräten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht abbauen.
An Pfingsten 2023 ist der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme der 3-millionsten Photovoltaik-Anlage gemeldet worden und die PV-Leistung übertrifft 70 GWp.
Die R+V Versicherung informiert im Beitrag dazu, wie Balkon-Solaranlagen im Falle von Beschädigung, Vandalismus oder Diebstahl versichert sind.
Eine Petition an den Bundestag fordert, die Genehmigung von Balkonkraftwerken bis 800 W zu vereinfachen rückwärtsdrehende Zähler übergangsweise zu dulden.
2022 hat der Zubau von Steckersolargeräten zugelegt. Viele der Kleinst-Photovoltaik-Anlagen sind im Marktstammdatenregister aber fehlerhaft registriert.
Ein BMF-Schreiben soll jetzt offene Fragen rund um den Nullsteuersatz für wohnungsnahe Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher klären.
Die DUH fordert von Justizminister Buschmann und Klimaminister Habeck eine vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken / Steckersolargeräten.
Der VDE will die Installation von Steckersolargeräten erleichtern. Schuko-Stecker sollen geduldet werden, Stromzähler sollen sogar rückwärtslaufen dürfen.
Der VDE hat Positionen vorgelegt, um Installation und Betrieb von Mini-PV-Anlagen deutlich zu erleichtern. Stromzähler sollen rückwärtslaufen dürfen.