Vertragsstrafen für die Einhaltung wichtiger Termine eines Bauprojekts sichern den Auftraggeber ab. Sie bauen Druck auf den Auftragnehmer auf und gelten ohne konkreten Schadensnachweis. Damit Vertragsstrafen wirksam werden können, müssen aber einige Spielregeln beachtet werden.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat zu dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ eine Informationsschrift mit den wichtigsten Änderungen veröffentlicht.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik stellen den Mindeststandard dar, den ein Bauherr bei seinem Gebäude erwarten darf. Wird der Standard unterschritten, ergeben sich Haftungsrisiken für Bauunternehmer und Planer, insbesondere wenn mit dem Bauherrn im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert wurde.
Gemeinsam mit Spitzenverbänden aus Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren, übt der VDI deutliche Kritik an der vom DIBt im Auftrag der Länder veröffentlichten Fassung der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
In Verkaufs- und Versammlungsstätten muss die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern höchste Priorität haben. Dort kommen viele, oftmals ortsfremde Menschen zusammen, die im Brandfall selbstständig das Gebäude verlassen müssen. Eine effektive Entrauchung ist dafür unerlässlich. Das Baurecht weist jedoch diesbezüglich Lücken auf.
Building Information Modeling wird das Bauen in Deutschland grundlegend verändern. Das gilt für die organisatorischen technischen Aspekte von Bauvorhaben, aber auch für deren juristische Begleitung. Dr. Alexander Kappes von der Arge Baurecht erläutert, womit sich die Branchenakteure schon bald auseinandersetzen müssen.
Ab November bietet die App „Handwerk & Recht“ Antworten auf die häufigsten Fragen im Baurecht. Wer sich bis 15. November 2013 unverbindlich für eine Erinnerungs-E-Mail vormerkt, kann ein Baustellen-Smartphone Cat B15 gewinnen.
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