Der europäische Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS II) ab 2027 könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für Gebäudeeigentümer und Mieter haben.
Die Warnungen werden immer lauter: Steigende CO2-Preise können das Heizen mit Öl und Gas deutlich verteuern. Mit welchen CO2-Kosten muss man rechnen?
Die Einnahmen aus der europäischen und der nationalen CO2-Bepreisung sind in Deutschland im Jahr 2023 um rund 40 % auf über 18 Mrd. Euro gestiegen.
Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für das Heizen tragen. Aussteigen können sie mit Wärmepumpen und Holz-Heizungen. Kann sich das lohnen?
Der CO2-Preis ist aktuell durch Festpreise marktfern niedrig. Ein Konzept zeigt, wie sich 2027 ein sprunghafter Anstieg über den ETS II vermeiden lässt.
2022 gab es für den Bund Rekordeinnahmen in den beiden Emissionshandelssystemen von über 13 Mrd. Euro. Sie finanzieren insbesondere Klimaschutzmaßnahmen.
Mit der EBeV 2030 gelten ab 2023 bei Erdgas und Flüssiggas (LPG) neue Standardwerte für die CO2-Bepreisung (CO2-Emissionsfaktoren) im Rahmen des BEHG.
2023 bleibt CO2-Preis für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas mit 30 Euro/tCO2 konstant. Mieter, deren Wohnung mit Erdgas beheizt wird, profitieren davon nicht.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten gebilligt. Vermieter müssen sich ab 2023 an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligen.
Der Bundestag hat eine Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen zwischen Mietern und Vermietern ab 2023 beschlossen.
Das CO2KostAufG soll die Kosten aus der CO2-Bepreisung zwischen den Mietparteien aufteilen. Die Länder haben Änderungen am Regierungsentwurf vorgeschlagen.
Diskussionen über eine CO2-Steuer auf Brennholz über eine Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, stoßen bei der FNR auf Unverständnis.
Der Bund hatte 2021 über 12 Mrd. Euro Einnahmen aus dem Emissionshandel. 7,2 Mrd. Euro kamen aus der nationalen CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen.
2022 steigt der im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegte CO2-Preis für Erdgas und Heizöl auf 30 Euro/tCO2. Was bedeutet dies für die Heizkosten?
SPD, Die Grünen und FDP haben am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag präsentiert. Viele Vorhaben sind für TGA, SHK und Energieberater relevant.
SPD, FDP und Die Grünen haben die Ergebnisse ihrer Sondierungsgespräche bekanntgemacht. Das Sondierungspapier enthält einige für die TGA relevante Punkte.
Der BEE rät der neuen Bundesregierung, die CO2-Bepreisung von 2022 bis 2025 jedes Jahr um 30 Euro/t zu erhöhen. Wärmekunden könnten trotzdem profitieren.
Durch die Nutzung zusätzlicher Einnahmen aus einer höheren CO2-Bepreisung zur Senkung der EEG-Umlage können die Strompreise massiv gesenkt werden.
Der GdW fordert, dass sich eine Umlage der CO2-Kosten nach dem energetischem Gebäudezustand auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs richten muss.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert, dass die Vermieter vollständig die Kosten der CO2-Bepreisung tragen. Eine Umlage auf die Mieter mache klimapolitisch keinen Sinn.
Seit Dezember 2019 steht die CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Doch erst über ein Jahr später gibt es „amtliche“ Emissionsfaktoren.
Nur 42,8 % der 2019 fertiggestellten Wohngebäude werden vorwiegend mit Öl und Gas beheizt. 2000 bekamen noch 93 % der Neubauten eine Öl- oder Gas-Heizung.
Reichen Marktanreizprogramm und CO2-Bepreisung aus, die Wirtschaftlichkeit der Heizungsmodernisierung zu erhöhen und den Markt zu beleben?
Heizen mit Gas wird 2021 für Millionen Haushalte in Deutschland deutlich teurer. Mit dem Start der CO2-Bepreisung verteuert sich Gas im Mittel um 7,1 %.
Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage für das Jahr 2021 auf 6,50 Ct/kWh festgelegt. Für die Deckelung muss der Bund 10,8 Mrd. Euro zuschießen.