Mit der Einigung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 18. Januar 2024 ist die Antragspause wichtiger Energieförderprogramme beendet worden.
Wegen der Haushaltssperre hat die Bundesregierung u.a. die Förderprogramme für Energieberatung EBN und EBW gestoppt. Der Stopp zieht weitere Kreise.
Im Online-Seminar zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Sachverständige des BAFA und der KfW u.a. Anpassungen bei Förderprogrammen vorstellen.
Alle Einschnitte bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude haben gute Gründe, gefährden jedoch die Ziele des Förderprogramms und machen die Umsetzung unnötig teuer.
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist am 24.01.2022 vorläufig gestoppt worden.
Mitsubishi Electric bietet ein umfangreiches Informationspaket rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Fachplaner und -handwerker an.
Mit dem an die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepassten Modul „Energiebericht“ von Solar-Computer lassen sich die notwendigen Nachweise führen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude endet für alle Effizienzhaus-55-Stufen bei Neubauten am 31.01.2022. Die BEG wird auf die Sanierung konzentriert.
Das BMWi hat die 2. Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM, BEG WG und BEG NWG) im BAnz bekannt gemacht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude im BAnz bekannt gemacht.
Am 7. Mai 2021 ist die „Bundesförderung Serielle Sanierung“ an den Start gegangen und soll neue Impulse für die Energiewende im Gebäudesektor setzen.
Heizkessel dürfen laut Gebäudeenergiegesetz in bestimmten Fällen maximal 30 Jahre betrieben werden. Seit Anfang 2021 ist der Austausch sogar förderfähig.
Die Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) / Nichtwohngebäude (BEG NWG) wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt der Bund seine energetische Gebäudeförderung. Das MAP ist in weiten Teilen bereits überführt.
Ab 2021 ist der Zuschuss für Einzelmaßnahmen (KfW 430) über das BAFA über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zu beantragen.