Der Bundesrat hat am 29. September 2023 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gebilligt.
Am 29. September 2023 berät der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die kommunale Wärmeplanung. Die Beschlussempfehlung umfasst 80 Punkte.
Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat Stellung zur GEG-Novelle bezogen. Die Länderkammer hat einer Verschiebung der 65-%-Pflicht bis 2027 nicht zugestimmt.
Vorlagen der Ausschüsse des Bundesrats zur GEG-Novelle plädieren für eine Verschiebung der 65-%-EE-Pflicht auf 2027 ohne Wasserstoff als Erfüllungsoption.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten gebilligt. Vermieter müssen sich ab 2023 an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligen.
Die Länder haben der vom Bundestag entschärften Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zugestimmt. Neubaustandard ab 2023 wird nun ein „Primärenergie-EH55“.
Das CO2KostAufG soll die Kosten aus der CO2-Bepreisung zwischen den Mietparteien aufteilen. Die Länder haben Änderungen am Regierungsentwurf vorgeschlagen.
Die Länder haben Pläne der Bundesregierung gebilligt, über die 1. BImSchV mit höheren Schornsteinen die Luftschadstoffkonzentration am Boden zu verringern.
Der Bundesrat hat der Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Ab 2021 sind die Planerhonorare stets frei vereinbar.
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 das vom Bundestag beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gebilligt. Es sieht für die Bereiche Verkehr und Gebäude eine 2021 mit 10 Euro/t startende CO2-Bepreisung vor, die bis 2025 auf 35 Euro/t steigt. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden, zunächst in einem Preiskorridor.
Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz am 29. November 2019 gebilligt. Es sieht vor, dass Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % verringern muss. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Die Bundesregierung hat die EnEV-Novelle verabschiedet. Die Anforderungen für Neubauten werden ab 2016 verschärft. Die novellierte EnEV tritt rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, voraussichtlich im Frühsommer 2014.
In der letzten ordentlichen Sitzung des Bundeskabinetts hat die Bundesregierung die EnEV-Novelle verabschiedet. Die Anforderungen für Neubauten werden ab 2016 verschärft. Die novellierte EnEV tritt rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, voraussichtlich im Frühsommer 2014.
Die Länder haben heute (11. Oktober 2013) der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur mit zahlreichen Auflagen sowie einer einstufigen Verschärfung des Anforderungsniveaus ab 2016 und einem erweiterten Bandtacho zugestimmt.
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 7. Juni 2013 der 4. Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zugestimmt und damit den Weg für die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) frei gemacht.
Der Bundesrat hat der HOAI 2013 zugestimmt. Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird damit kurzfristig in Kraft treten. Doch die Länder sind über den Reformprozess befremdet. Für den VBI ist die HOAI-Novelle eine Mogelpackung.
Der Bundesrat hat der HOAI 2013 zugestimmt. Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird damit kurzfristig in Kraft treten. Doch die Länder sind über den Reformprozess befremdet. Für den VBI ist die HOAI eine Mogelpackung.
Der neuen HOAI muss noch der Bundesrat zustimmen. Doch der hatte die Verordnung von der Bundesregierung so spät erhalten, dass er sie nur noch abnicken kann, um das Inkrafttreten nicht zu gefährden. Zudem wird er wohl eine Reparatur-Novelle verlangen.
Der Bundesrat hat am 22. März 2013 planmäßig eine Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Energieeinsparungsgesetzes abgegeben und gleichzeitig sein Missfallen darüber ausgedrückt, dass er kaum ausreichende Antworten auf wichtige Herausforderungen gibt.
Neue Pflichten in der im November 2011 in Kraft getretenen Novelle der Trinkwasserverordnung haben die Gesundheitsämter und auch die Immobilienbesitzer von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung offensichtlich überfordert. Nun liegt dem Bundesrat am 12.10.2012 eine Änderung der Trinkwasserverordnung zur Zustimmung vor.
309 Tage hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden am 29. August 2012 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ohne Ergebnis zugebracht. Auch in den ersten 100 Tagen von Peter Altmaier im Amt des Bundesumweltministers kam keine Wende...
Die Länder haben am 6. Juli 2012 zum Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes Stellung genommen. Den geplanten Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Modernisierungen von Mietwohnungen lehnen sie ab.
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm von 2012 bis 2014 mit 5 Mrd. (statt 1,5 Mrd.) Euro/a auszustatten und die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden attraktiver zu gestalten.
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 auf 5 Mrd. Euro/a (statt 1,5 Mrd. Euro/a) anzuheben und die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden attraktiver zu gestalten.