Der europäische Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS II) ab 2027 könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für Gebäudeeigentümer und Mieter haben.
Zum CO2-Preis ab 2027 gibt es unterschiedlichste Erwartungen oder Hoffnungen, überwiegend wird mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem nationalen CO2-Preis gerechnet. Diese Tendenz ergibt sich auch bei einer Reduzierung auf wenige Faktoren.
Die Einnahmen aus der europäischen und der nationalen CO2-Bepreisung sind in Deutschland im Jahr 2023 um rund 40 % auf über 18 Mrd. Euro gestiegen.
Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für das Heizen tragen. Aussteigen können sie mit Wärmepumpen und Holz-Heizungen. Kann sich das lohnen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Rechentool zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten nach dem CO2KostAufG veröffentlicht.
Mit der EBeV 2030 gelten ab 2023 bei Erdgas und Flüssiggas (LPG) neue Standardwerte für die CO2-Bepreisung (CO2-Emissionsfaktoren) im Rahmen des BEHG.
2023 bleibt CO2-Preis für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas mit 30 Euro/tCO2 konstant. Mieter, deren Wohnung mit Erdgas beheizt wird, profitieren davon nicht.
Ab 2023 müssen sich die Vermieter an den Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen beteiligen. Die Aufteilung der Kosten regelt das CO2KostAufG.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten gebilligt. Vermieter müssen sich ab 2023 an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligen.
Der Bundestag hat eine Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen zwischen Mietern und Vermietern ab 2023 beschlossen.
Das CO2KostAufG soll die Kosten aus der CO2-Bepreisung zwischen den Mietparteien aufteilen. Die Länder haben Änderungen am Regierungsentwurf vorgeschlagen.