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Alle Artikel zum Thema CO2KostAufG

© magele-picture – stock.adobe.com
Studie

CO2-Bepreisung ver­teuert das Hei­zen mit Erd­gas und Heiz­öl

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Der europäische Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS II) ab 2027 könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für Gebäudeeigentümer und Mieter haben.

© GV
Heizungswende

Die CO2-Bepreisung ab 2027 schon heute einpreisen

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Zum CO2-Preis ab 2027 gibt es unterschiedlichste Erwartungen oder Hoffnungen, überwiegend wird mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem nationalen CO2-Preis gerechnet. Diese Tendenz ergibt sich auch bei einer Reduzierung auf wenige Faktoren.

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CO2-Bepreisung

Bund nimmt 2023 mit Emissions­handel über 18 Mrd. Euro ein

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Die Einnahmen aus der europäischen und der nationalen CO2-Bepreisung sind in Deutschland im Jahr 2023 um rund 40 % auf über 18 Mrd. Euro gestiegen.

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CO2-Bepreisung

Keine CO2-Kosten als Vermieter bei Wärme­pumpe und Pellets

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Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für das Heizen tragen. Aussteigen können sie mit Wärmepumpen und Holz-Heizungen. Kann sich das lohnen?

© BMWK
Arbeitshilfe

BMWK-Online­rechner zur Auf­teilung der Kohlen­dioxid­kosten

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Rechentool zur Aufteilung von Kohlen­dioxid­kosten nach dem CO2KostAufG veröffentlicht.

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BEHG / EBeV 2030

„Amtliche“ Emissionsfaktoren für die CO2-Bepreisung ab 2023

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Mit der EBeV 2030 gelten ab 2023 bei Erdgas und Flüssiggas (LPG) neue Standardwerte für die CO2-Bepreisung (CO2-Emissionsfaktoren) im Rahmen des BEHG.

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Energieträger

Der CO2-Preis für Erdgas, Heizöl und LPG steigt 2023 nicht

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2023 bleibt CO2-Preis für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas mit 30 Euro/tCO2 konstant. Mieter, deren Wohnung mit Erdgas beheizt wird, profitieren davon nicht.

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CO2KostAufG

So teilen sich ab 2023 Mieter und Vermieter die CO2-Kosten

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Ab 2023 müssen sich die Vermieter an den Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen beteiligen. Die Aufteilung der Kosten regelt das CO2KostAufG.

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CO2-Bepreisung

Bundesrat billigt Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten gebilligt. Vermieter müssen sich ab 2023 an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligen.

© JV
CO2-Bepreisung

So teilen sich ab 2023 Mieter und Vermieter die CO2-Kosten

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Der Bundestag hat eine Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen zwischen Mietern und Vermietern ab 2023 beschlossen.

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CO2-Bepreisung

Bundesrat will Aufteilung der CO2-Kosten ausweiten

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Das CO2KostAufG soll die Kosten aus der CO2-Bepreisung zwischen den Mietparteien aufteilen. Die Länder haben Änderungen am Regierungsentwurf vorgeschlagen.