Das BMWi hat die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen“ (Corona-RLT-Richtlinie) erweitert und die Mittel erhöht.
Die Bundesregierung hat die Unterstützung der Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern mit einem Volumen von 200 Mio. Euro beschlossen.
Die Lüftungsbranche kann mit ihren Lösungen wesentlich dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Über die Corona-RLT-Richtlinie wird zeitlich begrenzt, mit limitiertem Volumen aber hohem Zuschuss den Neueinbau von RLT-Anlagen in Kitas und Schulen gefördert.
Der FGK begrüßt die Erweiterung der Corona-RLT-Richtlinie auf neue RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, äußert aber auch Bedenken.
Über die Corona-RLT-Richtlinie können jetzt auch Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre gestellt werden.
Die erste Version der Corona-RLT-Richtlinie war ein Flopp: Nur 411 Förderanträge wurden in 140 Tagen eingereicht und davon mindestens 76 Anträge abgelehnt.
Die Förderung „Corona-RLT-Richtlinie“ wurde überarbeitet. Jetzt gibt es einen Zuschuss von bis zu 80 % auf die förderfähigen Ausgaben und mehr Adressaten.
Um die Virenlast in Innenräumen zu verringern, ist effektives Lüften die erste Wahl. Umluft muss nicht unbedingt mit einem HEPA-Filter gereinigt werden.
Die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten kann ab dem 20. Oktober 2020 beim BAFA beantragt werden.