Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) abgelehnt. Die SPD hat stattdessen einen „Durchbruch“ im Wärmemarkt angekündigt.
Am 1. Mai 2011 tritt das geänderte EEWärmeG in Kraft. Es präzisiert die Nutzungspflicht für den Kälteenergiebedarf und sieht eine Vorbildfunktion für neue und bestehende öffentliche Gebäude bei der Nutzung erneuerbarer Energien vor.
Die Bundesregierung hat die Aufforderung des Bundesrats abgelehnt, das EEWärmeG so zu ändern, dass die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte mindestens bis zum Jahr 2015 kontinuierlich mit bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr (über das Marktanreizprogramm MAP) gefördert wird.
Die Bundesregierung hat die Aufforderung des Bundesrats abgelehnt, eine Konsolidierung der technischen und energetischen Anforderungen für Gebäude — maßgeblich von EnEG, EnEV und EEWärmeG — herbeizuführen.
Wie elektrische Systeme zur Heizung und Trinkwassererwärmung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) beschaffen sein können, beschreibt eine Studie des iTG.
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, das EEWärmeG so zu ändern, dass die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte mindestens bis zum Jahr 2015 kontinuierlich mit bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gefördert wird.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, eine “Konsolidierung und Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und fachlichen energetischen Anforderungen an Gebäude herbeizuführen“.
Das FGK hat zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) den Status-Report Nr. 20 “Die Bewertung von Wärmerückgewinnung und Regenerativen Energien in RLT-Anlagen für Nichtwohngebäude nach EEWärmeG“ herausgebracht.
Das Bundesumweltministerium hat eine Webseite mit Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eingerichtet.
Die Landesregierung von NRW will die Einhaltung des EEWärmeG durch Sachkundige kontrollieren lassen. Sachkundiger ist nach einem in dieser Woche vorgelegten Entwurf, wer zur Ausstellung von Energieausweisen laut EnEV berechtigt ist.
Seit 1. März gelten neue “Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ (Markanreizprogramm).
Bündnis90/Die Grünen haben einen Antrag im Bundestag gestellt, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz so zu novellieren, dass auch für den Gebäudebestand eine Nutzungspflicht besteht.
Im letzten Monat wollten wir wissen, ob Sie sich schon auf das ab 2009 wirkende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vorbereitet haben. So wurde geantwortet...
Am 18. August ist im Bundesgesetzblatt das Wärmegesetz veröffentlicht worden. Mit dem Inkrafttreten Anfang 2009 müssen bei Neubauten erneuerbare Wärmequellen genutzt werden.
Die Hoffnungen waren groß, die Diskussionen laut. Die politischen Ziele sind jetzt definiert. Doch welche Erwartungen haben die Branchenakteure an das Wärmegesetz? [Nur für Abonnenten]
Am 4. Juli hat der Bundesrat dem am 6. Juni vom Bundestag verabschiedeten Wärmegesetz zugestimmt. TGA veröffentlicht eine nichtamtliche Lesefassung.
Am 15. Februar hat der Bundesrat über Empfehlungen seiner Ausschüsse zum Regierungsentwurf des Wärmegesetzes (EEWärmeG) beraten. Wie Pressemitteilungen einzelner Verbände zu entnehmen ist, hatten diese im Vorfeld den Ausschüssen zu verstehen gegeben, wo bitteschön das EEWärmeG weicher oder...
Am 21. Februar wurde im Bundestag über das EEWärmeG debattiert. Die Nutzungspflicht im Bestand und Bioöl und Biogas prägten die Diskussionsbeiträge.
Am 5. Dezember hat das Bundeskabinett ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen. Der jetzt dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zugeleitete Entwurf ist Bestandteil des in Meseberg verabschiedeten Integrierten Energie- und Klimaprogramms. Er ist das wichtigste Werkzeug, um den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt von aktuell etwa 6 % auf 14 % bis 2020 zu steigern.
Mit einer “Gemeinsamen Position“ haben zehn Verbände den EEWärmeG-Entwurf abgelehnt. Sie fordern eine Umsetzung in der EnEV oder analog zur EnEV.
Der Deutsche Mieterbund hat Ziele und Zwecke des EEWärmeG begrüßt, gleichzeitig aber kritisiert, dass die richtigen Vorgaben nicht im Wohnungsbestand greifen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat sich kritisch zum Entwurf des EEWärmeG geäußert. Eine ausgewogene Gebäudeplanung werde so verfehlt.
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines Erneuerbare-Energien Wärmegesetzes zur Anhörung der Länder und Verbände versendet.