Die Länder haben der vom Bundestag entschärften Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zugestimmt. Neubaustandard ab 2023 wird nun ein „Primärenergie-EH55“.
Die Verschärfung des Neubaustandards ab 2023 im Gebäudeenergiegesetz wird voraussichtlich nur eine Senkung des zulässigen Primärenergiebedarfs umfassen.
Ein Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz 2023 macht das Effizienzhaus 55 zur Mindestanforderung beim Neubau. Und es gibt einen Schub für Großwärmepumpen.
Der Energieversorger Naturstrom realisiert für ein Wohnquartier eine emissionsfreie Energieversorgung mit Wärmepumpen, lauwarmer Nahwärme und Photovoltaik.
Eine Einrichtung für betreutes Wohnen setzt für die Heizung auf eine Wärmepumpe, Photovoltaik und einen sehr großen Stromspeicher.
Die Trinkwasser-Installation warm ist künftig nicht nur unter hygienischen, sondern auch unter energetischen und ressourcenschonenden Aspekten zu bewerten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude endet für alle Effizienzhaus-55-Stufen bei Neubauten am 31.01.2022. Die BEG wird auf die Sanierung konzentriert.
Die Bundesregierung plant ein Klimaschutz Sofortprogramm. Auf dem Tisch ist auch eine Prämienförderung für Wärmepumpen bei der Heizungsmodernisierung.
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Mittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms überwiegend im Neubau landen und nicht zur Sanierung genutzt werden.