Das BAFA hat für Januar und Februar 2021 Antragszahlen für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgelegt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden werden ab dem nächsten Jahr gebündelt.
Ab 2021 ist der Zuschuss für Einzelmaßnahmen (KfW 430) über das BAFA über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zu beantragen.
Beim Heizkostensparen gehen die meisten Hausbesitzer in Deutschland schrittweise vor: Statt gleich das ganze Haus zu sanieren, setzen viele Eigentümer auf sogenannte Einzelmaßnahmen. Der Austausch alter Heizkessel lag dabei im vergangenen Jahr erneut an der Spitze der fünf am häufigsten geförderten Modernisierungsmaßnahmen.
Die KfW Bankengruppe fördert ab 1. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder hochenergieeffiziente Einzelmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugutekommen, u.a. die Erneuerung der Heizungsanlage.
Die KfW streicht ihr stark nachgefragtes Programm “Energieeffizient sanieren“ mangels Finanzierung zusammen. Die für die TGA/SHK-Branche wichtige Sonderförderung (431) zur Optimierung der Wärmeverteilung läuft in wenigen Tag aus.
Die KfW Förderbank fördert seit Januar auch Einzelmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten. Daneben können bestimmte Eigentümer auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.
Die KfW Förderbank weitet ihre Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren ab 2009 aus und fördert dann auch Einzelmaßnahmen.