Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 20. Mai 2019 den 25. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er beschreibt, wie Schwimmbäder in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei EnEV-Berechnungen zu berücksichtigen sind.
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 5./6. Dezember 2017 den 24. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er beschreibt, wie mit notwendigen Öffnungen/Einrichtungen aufgrund anderer Rechtsbereiche bei der Durchführung einer Dichtheitsprüfung umzugehen ist.
Die Fraktionen von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben einen Antrag gestellt, der die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für drei Jahre aussetzen soll. Der Antrag offenbart fehlenden Sachverstand, kritisiert die DUH.
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 7. August 2017 den 23. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung beschlossen. Er liefert Antworten zur Begriffsbestimmung Klimaanlage, zur Klimaanlageninspektion und zum Geltungsbereich von Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen.
Viel Kritik für eine Abschwächung der EnEV in der Verhandlungsphase des Koalitionsvertrags haben NRW-CDU und -FDP nicht von ihrem Vorhaben abgebracht: Sie wollen erreichen, dass die EnEV 2016 ausgesetzt wird.
CDU und FDP wollen auf Druck der Baulobby die Effizienzziele für den Gebäudebereich und damit den Klimaschutz entkräften. Die Deutsche Umwelthilfe wertet das als sehr schlechtes Signal für den Klimaschutz. Die Deneff hat einen Brandbrief veröffentlicht.
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 1. August 2016 den 22. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht. Er liefert Antworten zu drei Fragen rund um die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV-Novelle.
Mit der Verkündung einer Änderungsverordnung am 21. November hat die EnEV 2014 nun das Rechtsetzungsverfahren durchlaufen. Sie tritt nun offiziell am 1. Mai 2014 in Kraft. Schon wenige Monate später wird es eine neue EnEV geben.
Nun steht die EnEV 2014 auch als vollständiger Text zur Verfügung: Im Bundesbauministerium ist auf Basis der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung eine nichtamtliche Lesefassung erstellt worden.
Die Länder haben heute (11. Oktober 2013) der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur mit zahlreichen Auflagen sowie einer einstufigen Verschärfung des Anforderungsniveaus ab 2016 und einem erweiterten Bandtacho zugestimmt.
Bisher war es ziemlich mühsam, die am 6. Februar 2013 vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen an der Energieeinsparverordnung nachzuvollziehen. Nun hat das BMVBS eine nichtamtliche Lesefassung veröffentlicht.
Ja nach Quelle soll morgen, in den nächsten Tagen oder erst Ende Oktober (2012) die EnEV 2012/13 öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Was schon jetzt klar ist: Kaum jemand wird begeistert sein. Und aufgrund der laschen Fortschreibung benötigen EnEV-konforme Neubauten schon bei ihrer Fertigstellung einen Sanierungsfahrplan.
Was es bei den Themen “Nachhaltigkeit“ und “energetische Einschätzung von Gebäuden“ zu beachten gilt, das unterrichten Fernlehrgänge des VWEW Energieverlags und der TU Darmstadt.
Der VDI bewertet die jetzt verabschiedete EnEV zwar als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber, dass sie enorme CO2-Einsparpotenziale nicht erschließt.