Viele der nach mit dem letzten EnEV- und heutigem GEG-Standard erstellten Neubauten verbrauchen mehr Energie als theoretisch berechnet.
Hörsäle, Seminarräume und mehr werden im neuen Kompetenzzentrum Mobilität Aachen zu finden sein. Dafür wurden rund 4500 m warmgehende Leitungen und über 1000 m kaltgehende Leitungen installiert und durchgehend mit Steinwolle-Systemen gedämmt und abgeschottet.
Der 1. Teil der Artikelserie zur DIN 1946-6 befasst sich mit dem Anwendungsbereich und jenen Neuerungen der Norm, die ventilatorgestützte Systeme betreffen.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) setzt 2020 in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) seine Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) fort. Insgesamt vier Veranstaltungen sind bundesweit geplant.
Viele der nach aktuellem EnEV-Standard erstellten Neubauten verbrauchen mehr Energie als theoretisch berechnet. Der Grund liegt häufig in systemisch bedingten „überkomfortablen“ Raumtemperaturen und fehlenden wohnungsinternen „Kälteerfahrungen“, die bei den Nutzern offenbar zu einem unwillkürlichen Bedürfnis nach kühler Außenluft führen. Zwei Studien aus Deutschland und der Schweiz mit ganz unterschiedlichen Ansätzen und Zielrichtungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich viele Nutzer in modernen Wohnumgebungen regelungstechnisch überfordert fühlen und deshalb die Raumtemperatur über Fenster regulieren. Ein Mehrverbrauch an Energie von bis zu 30 % ist die Folge.
Software für die energetische Analyse und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die Energieausweiserstellung, Energieberatung oder Energiesparmaßnahmen-Optimierung unterscheidet sich in vielen Details, wie diese Marktübersicht zeigt.
Sechs Jahre nach der Idee und fast drei Jahre nach der Veröffentlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der EnEV 2013/14 ist am 8. November 2016 die „EnEV easy“ bekanntgemacht worden.
Die geplante Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG sollte dazu genutzt werden, die nicht zukunftsfähigen Anforderungen zur Begrenzung des Primärenergiebedarfs abzuschaffen und eine größere Lenkungswirkung bezüglich Energieeffizienz und Verringerung der CO2-Emissionen zu etablieren.
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat im Januar 2016 den 21. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht. Er liefert Antworten zu vier Fragen rund um die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV-Novelle. Drei der Fragen sind für die TGA relevant.
Seit 2016 ist für neu errichtete Gebäude über die Energieeinsparverordnung (EnEV) ein geringerer Höchstwert für den Primärenergiebedarf einzuhalten. Folglich muss die energetische Qualität gegenüber den bisherigen gesetzlichen Anforderungen verbessert werden. In der Praxis ist das neue Niveau jedoch durch die KfW-Förderprogramme schon Stand der Bautechnik. Zu den Neuerungen gehört auch die Herabsetzung des Primärenergiefaktors für elektrischen Strom. Damit erlangen Hilfsenergie und strombasierende Systeme eine neue Bedeutung.
Um die ambitionierten energiepolitischen Ziele zu erreichen, müssten innovative, energieeffiziente Systeme rasch in den Markt gelangen. Gerade für diese ergeben sich jedoch Probleme bei der Berücksichtigung in der EnEV und den darauf aufbauenden Regelungen, beispielsweise dem EEWärmeG oder der KfW-Effizienzhausförderung. Der Beitrag zeigt Schwierigkeiten bei der Nachweisführung und Möglichkeiten zur Vereinfachung auf.
Eine neuartige Gebäudeheizung wird derzeit an der Saar-Uni erprobt: Ingenieure des Forschungsinstituts IZES (Institut für ZukunftsEnergieSysteme) testen an einem Gebäude auf dem Campus eine außen liegende Wandheizung. Sie soll die Grundlast der Wärmeversorgung weitgehend mittels erneuerbarer...
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat den 20. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht. Er liefert Antworten zu zwölf Fragen rund um die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV-Novelle.
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat im August 2014 den 19. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht. Er liefert Antworten zu elf Fragen rund um die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV-Novelle.
In den letzten Tagen vor dem offiziellen Inkrafttreten der geänderten EnEV am 1. Mai 2014 wurde die Kommunikation von Berlin, Verbänden und Organisationen mit unterschiedlichem Tenor hochgefahren. Der offizielle Wortlaut der EnEV wurde jedoch noch gar nicht bekanntgemacht. Wir empfehlen deshalb die nichtamtliche Volltext-Leseversion.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Rahmen des Infoportals Energieeinsparung eine kostenlose Hotline per Telefon, E-Mail und Kontaktformular für Fragen rund um die EnEV eingerichtet.
Die neue EnEV 2014 tritt mit einem Geburtsfehler in Kraft. Dieser betrifft die neuen Stichprobenkontrollen, denen neben Energieausweisen auch Inspektionsberichte über Klimaanlagen laut §12 EnEV zu unterziehen sind.
Die 18599 Gütegemeinschaft erwartet beim Start der neuen EnEV zum 1. Mai 2014 massive Probleme. Zwar ist die Registrierstelle des DIBt inzwischen eingerichtet, die mangelhafte Dateibeschreibung für das Registrierungsportal bereite allen Softwareherstellern jedoch ernsthafte Probleme.
Die Länder haben heute (11. Oktober 2013) der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur mit zahlreichen Auflagen sowie einer einstufigen Verschärfung des Anforderungsniveaus ab 2016 und einem erweiterten Bandtacho zugestimmt.
Eine Auslegung der EnEV 2009 zu § 14 Absatz 1 ist neu erschienen. Durch die Auslegungen (17. Staffeln, davon sieben zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.
Geht EnEV auch einfach? Bisher nicht. Die Nachweisverfahren der Energieeinsparverordnung sind für Bestandsgebäude und erst recht für Neubauten ziemlich aufwendig und erfordern eine Fülle von Rechenschritten in der Nachweissoftware. Mit der kommenden Energieeinsparverordnung führt der Verordnungsgeber jedoch ein drastisch vereinfachtes Nachweisverfahren für den Wohnungsneubau ein.
Wer ein Haus erbt, hat bezüglich der Energieeinsparverordnung (EnEV) dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin.
Wer dachte, dass die nächste Novelle der Energieeinsparverordnung eine reine 1:1-Umsetzung der aktualisierten EU-Gebäuderichtlinie wird und somit wenig Neues zu bieten hat, wird einigen Stellen des EnEV-Entwurfs (Referentenentwurf) mit Staunen begegnen: Neben dem zusätzlichen Modellgebäudeverfahren „EnEV Easy“ und dem in zwei Stufen verschärften Anforderungsniveau für Neubauten um insgesamt 25 %, bahnt sich vor allem um die deutliche Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom eine kontroverse Diskussion an. Auf dem Weg vom Entwurf bis zur fertigen EnEV 2013/14 kann sich noch vieles ändern – und das ist an einigen Stellen auch notwendig, wie dieser Beitrag belegt.
Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium haben den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versendet. Neben Informationen zu den wesentlichen Änderungen stellen wir auch den Entwurf und konsolidierte Lesefassung zur Verfügung.
Das Bundesbauministerium hat in einer Studie festgestellt, dass bereits über 50 % aller Neubauten eine um mindestens 30 % höhere Energieeffizienz als es die EnEV fordert aufweisen.