Mit der Veröffentlichung der novellierten F-Gase-Verordnung am 20. Februar 2024 tritt die „Verordnung (EU) 2024/573“ am 11. März 2024 in Kraft.
Der Europäische Rat hat sich auf eine Ausrichtung der neuen EU-Gebäuderichtlinie geeinigt: Neubauten sollen spätestens ab 2030 Null-Emissions-Gebäude sein.
Die EU-Kommission macht Druck auf Deutschland, die EU-Gebäuderichtlinie vollständig umzusetzen. In zwei Monaten könnte es ernst werden.
Die EU-Kommission hat am 29. März 2022 in Deutschland unangekündigt die Geschäftsräume mehrerer Unternehmen aus dem Erdgassektor durchsucht.
Mit „REPowerEU“ will die EU-Kommission Europa deutlich vor 2030 unabhängig von fossilen Brennstoffen aus Russland machen, zunächst von Erdgas.
Ein Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Taxonomie würde Erdgas- und Kernkraftwerken den Status „nachhaltige Aktivität“ geben. Das wird scharf kritisiert.
Die Vorlage der EU-Kommission zur Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie, besonders eine „Pflicht zur Renovierung“ von Gebäuden, wird vom ZDB abgelehnt.
Aufgrund einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe ermittelt die EU-Kommission wegen unzureichender energetischer Gebäudestandards in Deutschland.
48 Verbände haben an die Bundesregierung appelliert, sich für die Umsetzung der „Renovation Wave“-Strategie der EU-Kommission einzusetzen.
Die EU-Kommission hat ihre Strategie für eine „Renovierungswelle“ zur Verbesserung der Energieeffizienz von 35 Mio. EU-weit Gebäuden bis 2030 vorgestellt.
In einer öffentlichen Konsultation bittet die Europäische Kommission um Meinungen, wie regulatorische, politische und finanzielle Instrumente die energie- und kosteneffiziente Renovierung von Gebäuden begünstigen können. Gemeint sind sowohl Privathaushalte als auch öffentliche Gebäude. Die Konsultation läuft bis zum 9. Juli 2020.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Sie sieht die in der HOAI geregelte Vereinbarung von Mindest- und Höchsthonoraren als unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Deutschlands Argumente prallten bisher in Brüssel ab.
Die EU-Kommission will jetzt gegen den Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen vorgehen.
Fossile Energieträger haben einen unlauteren Vorteil gegenüber erneuerbaren Energien, beklagt die EU-Kommission. Sie macht diesen Umstand dafür mitverantwortlich, dass der Beitrag erneuerbarer Energien zu langsam steigt. Zwar wettern die Fossilen gegen hohe Subventionen für die Erneuerbaren , verschweigen aber, dass die externen Kosten durch die Nutzung fossiler Energieträger nicht in den Marktpreisen enthalten sind. Das könnte den Spieß an vielen Stellen umdrehen.
Bis 2020 will die EU-Kommission die CO2-Emissionen um 20 % unter das Niveau von 1990 senken. Nur wenn andere Industrieländer nennenswert mitziehen, sollen 30 % festgeschrieben werden.