Eine aktuelle Entwicklung beim Gas-Netznutzungsentgelt zeigt, dass regional auch eine neue Gas-Heizung Anfang 2025 zur Fehlinvestition werden kann.
Der DVGW hat eine Studie mit als günstig erklärten Endkundenpreisen für grünen Wasserstoff vorgelegt und verlangt, die ‚Champagner-Diskussionen endlich ad acta zu legen‘. Als günstig betrachtet der DVGW den Referenzpreis der Gaspreisbremse.
Die temporär abgesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme soll ab 1. Januar 2024 von 7 % wieder auf 19 % steigen. Der BDEW warnt vor steigenden Kosten.
Die Strompreise für Neukunden befinden sich nach zwei Jahren wieder auf dem Niveau vor Beginn der Energiekrise. Erdgas ist noch teurer als vor der Krise.
Die Energiepreisbremsen benachteiligen aufgrund einer Gesetzeslücke diejenigen Verbraucher, die kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind.
2023 bleibt CO2-Preis für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas mit 30 Euro/tCO2 konstant. Mieter, deren Wohnung mit Erdgas beheizt wird, profitieren davon nicht.
Die gesenkte Mehrwertsteuer auf Erdgas und die Gaspreisbremse sollen Haushalte entlasten. Heizen sie jedoch sparsamen, profitieren sie von 7 % MwSt. nicht.
Für Flüssiggas(LPG)-Lieferung per Tanklastwagen zur Wärmeerzeugung gibt das Bundesfinanzministerium eine auf 7 % reduzierte Umsatzsteuer an – ohne eine gesetzliche Grundlage.
Der Mechanismus der Gas- und Strompreisbremsen kann zu unerwarteten Kostensituationen führen. Und wer heizt 2023 günstiger – Gas-Heizung oder Wärmepumpe?
Der Bundesverband Wärmepumpe fordert eine größere Entlastung bei Strompreisen, als gestern durch die Bundesregierung beschlossen wurde.
Wer Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas vom 01.01. bis 01.12.2022 sehr teuer eingekauft hat, soll laut einem Eckpunktepapier Anspruch auf Hilfe haben.
Mit den vom Bundeskabinett verabschiedeten Preisbremsen wird das Doppelwumms-Budget schnell aufgebraucht. Es geht billiger und gerechter.
In der Vergangenheit unterlassene Investitionen und die klein gehaltene Energiewende erfordern jetzt viele Hundert Milliarden Euro. Der Wärmepumpenhochlauf ist vergleichsweise günstig.
Die Strompreisbremse wird konkreter. Hier erfahren Sie, wie sich die Strompreisbremse beim Heizen mit Wärmepumpen 2023 auf die Stromkosten auswirkt.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für die Gaspreisbremse beschlossen. Hier erfahren Sie, wie sich das auf die Gaskosten im Einfamilienhaus auswirkt.
Die Solarwirtschaft appelliert an den Bundestag, den Einsatz von Solarthermieanlagen und solaren Heizkraftwerke stärker für die Gaspreisbremse zu nutzen.
Ein kontingentierter Garantiepreis von 12 Ct/kWh soll die Gaskosten bremsen. Schon lange sparsam heizende Haushalte werden dabei benachteiligt.
Zum Jahreswechsel 2023 erhöhen hunderte regionale Energieversorger ihre Preise – bei Strom um durchschnittlich 61 % und bei Erdgas im Schnitt um 54 %.
Die Energiepreise sind im Höhenflug, Eckpunkte für die Gas- und Strompreisbremsen liegen auf dem Tisch. Lohnen sich nun Wärmepumpen noch?
Bundeskanzleramt, BMWK und BMF haben am 02. November 2022 ein „Eckpunktepapier zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ vorgelegt.
Die Expertenkommission Gas und Wärme hat ihren Abschlussbericht mit Vorschlägen zur Entlastung von Bürgern und Industrie bei Aufrechterhaltung der Gas-Sparanreize vorgelegt.
Der Energieberaterverband GIH kritisiert den Expertenvorschlag für die Gaspreisbremse und plädiert für gezieltere Maßnahmen.
en2x und DEPV fordern, dass bei einer staatlichen Preissenkung von Erdgas und Fernwärme auch Heizöl- und Holzpellet-Kunden entlastet werden.