Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der ZDH kritisiert, dass der GEG-Entwurf das Ordnungsrecht nicht wie bezweckt vereinfache. Völlig untragbar sei zudem, dass Unternehmen für den Zugang zu Normen zahlen müssen, die vom GEG in Bezug genommen werden.
Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Die meisten Änderungsvorschläge lehnt sie ab. Die Wirkung zahlreicher GEG-Regelungen wird sehr unterschiedlich bewertet.
In einer 30-minütigen Aussprache hat sich am 29. Januar 2020 der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gebäudeenergiegesetz befasst. In der 1. Lesung wurde klar: Alle Fraktionen wollen im weiteren parlamentarischen Verfahren zahlreiche Änderungen erreichen.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude mit zahlreichen Änderungsvorschlägen beschlossen. Unter anderem sollen über das Gebäudeenergiegesetz der hydraulische Abgleich beim Einbau oder Austausch des Wärmeerzeugers einer Wasserheizung und dabei ein Nachweis zur Dimensionierung der Heizanlage Pflicht werden.
Der von der Bundesregierung vorgelegt Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht aus Sicht des VDI im Widerspruch zum jüngst beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung – weil er keine verschärften Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von Bestandsbauten enthalte und so Innovationen verhindere.
Für den im Mai 2019 vorgelegten Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden die verantwortlichen Minister von der Branche scharf kritisiert. Zwischenzeitlich hat das Bundeskabinett einen Klimaschutzplan 2030 verabschiedet und am 23.10.2019 einen Regierungsentwurf für das GEG beschlossen. Die Branche ist davon kaum angetan.
856 Tage nach der ersten Anhörung haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium heute einen neuen Entwurf für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“, mit dem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden soll, an die Länder und Verbände zur Anhörung versendet. Mit den Neubauanforderungen ist allerdings ein ganz wesentlicher und heftig umstrittener Punkt noch offen und wird aktuell noch verhandelt.
Der kursierende Entwurf für das im Koalitionsvertrag angekündigte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefährdet aus der Sicht zahlreicher Verbände der Gebäude-Allianz die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele und ist vollkommen ungeeignet, benötigte Impulse im Gebäudesektor zu setzen.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Grund auf zu überarbeiten oder zurückziehen, da er ansonsten der Energiewende im Gebäudesektor schade. Statt einer Vereinfachung drohe ein Bürokratiezuwachs, der neue Rechtsunsicherheiten schaffe.
Haben Sie bereits ein Bauprojekt nach EnEV 2016 realisiert? Dann herzlichen Glückwunsch! Sie kennen sich jetzt mit der deutschen Interpretation des Niedrigstenergiegebäude-Standards aus. Quasi rückwirkend. Denn mehr sieht der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht vor. Wann er ins Bundeskabinett geht, ist weiterhin unklar. Inzwischen kursiert aber eine Entwurfsfassung, auf deren Basis eine Darstellung des GEG-Konzepts und eine erste Bewertung möglich sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht: Das Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050).
Aus drei mach eins – mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung in erster Linie zwei Dinge umsetzen: zum einen muss sie den Niedrigstenergiegebäude-Standard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gemäß der EU-Vorgabe einführen. Zum anderen hat sie der Bauministerkonferenz der Länder die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG zugesagt und einer entsprechenden Verpflichtung bei der EnEV 2013 zugestimmt. Der erste offizielle Gesetzentwurf enthält aber auch zahlreiche weitere Neuerungen.
Nach dem Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt die bisher in § 12 EnEV verankerte Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW erhalten. Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) begrüßt ausdrücklich diesen Part des Referentenentwurfes.
Nun gibt es ihn offiziell, den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG). Am 23.01.2017 haben BMWi und BMUB eine aktuelle Version ihres Referentenentwurfs an die Verbände zur Stellungnahme versendet. Die Rücklauffrist zeigt an, unter welchem Termindruck die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG schon jetzt steht.
Lange hat sich nichts getan, doch nun kursiert ein weit gediehener Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG). Spätestens am 15.02. muss er im Bundeskabinett abgesegnet werden, um noch in der laufenden Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu können.
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Lange hat sich nichts getan, doch nun kursiert ein weit gediehener Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG). Spätestens am 15.02. muss er im Bundeskabinett abgesegnet werden, um noch in der laufenden Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu können. TGA-Planer, Architekten und Energieberater müssen sich dann auf einige Neuerungen einstellen.