Planungsbüros können bei den Gehältern nicht mit konkurrierenden Branchen mithalten. Der VBI fordert einen signifikanten HOAI-Sofortzuschlag.
Im Forschungsprojekt Energie.Digital wurde eine Methode zur Verknüpfung von TGA und
Der BGH hat bestätigt, dass die Mindestsätze der HOAI 2013 in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18. Januar 2022 entschieden, dass die HOAI-Mindestsätze bei Altverträgen mit dem EU-Recht vereinbar sind.
HOAI-Pro von Weise Software enthält die aktualisierten Honorartafeln des Siemon-Gutachtens. Sie berücksichtigen gestiegene Kosten und Anforderungen.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat ihre kostenfreien Muster-Ingenieurverträge jetzt nach HOAI 2021 aktualisiert.
Leistungsbilder und Tafelwerte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden.
Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können künftig immer frei vereinbart werden. Dies gilt für Vertragsschlüsse nach dem 1. Januar 2021.
Die Honorartafelwerte der HOAI sind stark veraltet. Im Leistungsbild Technische Ausrüstung ist die Unterdeckung besonders hoch. Wer mit den Tafelwerten kalkuliert, muss auslagern, ausbeuten oder Leistungen unterschlagen.
Nach einem aktuellen Gutachten sind die derzeitigen Honorartafelwerte in der HOAI stark veraltet und müssen u. a. für die TGA deutlich angehoben werden.
AHO, BAK und BIngK haben gemeinsam eine Textausgabe der HOAI 2021 und des ArchLG inklusive der amtlichen Begründungen veröffentlicht.
Frei zu vereinbarende Honorare innerhalb der Anwendungsgrenzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind nach einer langen Ära verbindlicher Honorargrundlagen für viele Ingenieurbüros Neuland. Unwirksam geschlossene Honorarvereinbarungen können aber einen Rückfall bedeuten.
Die HOAI-Änderungsverordnung ist am 7. Dezember 2020 verkündet worden. Für Vertragsverhältnisse ab 1. Januar 2021 sind die Honorare stets frei vereinbar.
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2020 die Ermächtigungsgrundlage der HOAI, das neue ArchLG, mit einer Maßgabe zur Angemessenheit der Planerhonorare ergänzt.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, eine ausdrückliche Klarstellung von Angemessenheit über das ArchLG in der HOAI zu prüfen. Die Bundesregierung sieht dies bereits erfüllt.
Das Bundeskabinett hat am 16. September 2020 den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Er setzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 um, mit dem die...
Ein Jahr vor der Bundestagswahl hat der VBI zentrale Positionsbestimmungen und Forderungen für eine starke Planungswirtschaft in Deutschland vorgestellt.
Das Bundeskabinett hat den BMWi-Entwurf zur Änderung der HOAI beschlossen. Die Tage verbindlicher Honorare für Planungsleistungen sind damit gezählt.
Das BMWi hat einen Entwurf für eine HOAI-Änderungsverordnung vorgelegt. Danach sind die von der HOAI erfassten Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbar, die bisher verbindlichen Honorartafeln zeigen künftig nur noch unverbindliche Orientierungswerte.
Das BMWi hat seinen Entwurf für eine HOAI-Änderungsverordnung vorgelegt. Danach enthalten die Honorartafeln künftig unverbindliche Orientierungswerte.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang Juli 2020 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zur Diskussion gestellt. Das ArchLG ist die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), deren...
Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2020 im Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) verabschiedet und damit den Weg für die Novellierung der HOAI frei gemacht. Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen sollen künftig stets frei vereinbar sein.
Das BMWi hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zur Diskussion gestellt. Es ist die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der HOAI, deren Änderungen parallel bearbeitet werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die derzeitigen verbindlichen Honorartafeln zukünftig als Honorarorientierung ausgestaltet.
Am 14. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage verhandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen maßgebliche Bestimmungen der HOAI, insbesondere die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze, trotz des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 bis zu einer Neufassung der Verordnung weiterhin anzuwenden sind oder nicht. Da die Rechtslage aber selbst für den BGH zu unübersichtlich ist, hat er das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt.
Einen Monat hat Berlin zum HOAI-Urteil des EuGH geschwiegen. Nun hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für die Übergangszeit bis zum Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens zur Anpassung der HOAI einen Anwendungserlass sowie Hinweise zum Vertrag Objektplanung für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) veröffentlicht.